Nutzungsbedingungen

Stand: 2. September 2026

Inhalt

  • Kundenbedingungen für Verbraucher (B2C)
  • Kundenbedingungen für Unternehmen (B2B)
  • Anbieterbedingungen

Inhalt

  • Kundenbedingungen für Verbraucher (B2C)
  • Kundenbedingungen für Unternehmen (B2B)
  • Anbieterbedingungen

Stand: 2. September 2026

Kundenbedingungen für Verbraucher (B2C)

Teil A – Nutzung der WAY.FOOD-Plattform

1. Betreiberin, Geltungsbereich und Vertragsverhältnisse

1.1 Die Online-Plattform WAY.FOOD wird von der Portal Minds UG (haftungsbeschränkt) („WAY.FOOD“) betrieben. WAY.FOOD betreibt einen digitalen Marktplatz, über den gastronomische und damit zusammenhängende Leistungen für Veranstaltungen angeboten, vermittelt und gebucht werden können.

1.2 Diese Nutzungs- und Buchungsbedingungen gelten für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Kunde“).

1.3 Anbieter der über WAY.FOOD buchbaren Leistungen sind rechtlich selbständige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Caterer, Restaurants, Food-Truck-Betreiber, mobile Küchen, Private Chefs und sonstige Eventgastronomen („Anbieter“).

1.4 Bei einer Buchung bestehen zwei voneinander zu unterscheidende Vertragsverhältnisse:

  • a) zwischen dem Kunden und WAY.FOOD ein Vertrag über die Nutzung und die Vermittlungsleistungen der Plattform nach Teil A dieser Bedingungen; und
  • b) zwischen dem Kunden und dem jeweils ausgewählten Anbieter ein eigenständiger Vertrag über die gebuchten gastronomischen oder sonstigen Leistungen („Leistungsvertrag“), für den ergänzend Teil B dieser Bedingungen gilt.

1.5 WAY.FOOD wird nicht Vertragspartner des Leistungsvertrags. Die gebuchte Veranstaltungscatering- oder sonstige Anbieterleistung wird ausschließlich vom jeweiligen Anbieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbracht.

1.6 WAY.FOOD ist vom Anbieter insbesondere zur technischen Vermittlung des Leistungsvertrags, zur Abgabe und Entgegennahme der hierfür erforderlichen Erklärungen im Rahmen des über die Plattform vorgesehenen Buchungsprozesses, zur technischen Erstellung von Belegen im Namen und für Rechnung des Anbieters sowie zur Unterstützung der Zahlungsabwicklung bevollmächtigt.

2. Registrierung und Nutzerkonto

2.1 Der Plattformnutzungsvertrag zwischen dem Kunden und WAY.FOOD kommt mit Abschluss der Registrierung und Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen zustande. Soweit für einzelne Plattformfunktionen ein Nutzerkonto erforderlich ist, hat der Kunde bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen.

2.2 Zugangsdaten sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde hat WAY.FOOD unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kontos bestehen.

2.3 Der Kunde ist für die über sein Nutzerkonto vorgenommenen Handlungen verantwortlich, soweit diese von ihm oder von Personen vorgenommen werden, denen er den Zugang ermöglicht hat.

3. Leistungen von WAY.FOOD

3.1 WAY.FOOD stellt die technische Plattform bereit und unterstützt insbesondere bei:

  • a) Suche und Auswahl geeigneter Anbieter,
  • b) Kommunikation zwischen Kunden und Anbietern,
  • c) Erstellung und Darstellung von Angeboten,
  • d) Buchung und Reservierung,
  • e) technischer Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister,
  • f) Erstellung und Übermittlung von Belegen,
  • g) Stornierungen, Umbuchungen und Rückerstattungen sowie
  • h) Reklamations- und Bewertungsprozessen.

3.2 Informationen über die Leistungen, Verfügbarkeit, Eigenschaften und sonstigen Angebotsdaten eines Anbieters beruhen grundsätzlich auf den Angaben des jeweiligen Anbieters. WAY.FOOD schuldet keine eigene gastronomische Leistung und übernimmt keine Garantie für die tatsächliche oder rechtliche Beschaffenheit der vom Anbieter angebotenen Leistung.

Teil B – Buchungsbedingungen zwischen Kunde und Anbieter

4. Angebote und Abschluss des Leistungsvertrags

4.1 Standard-Direktbuchung. Der Kunde gibt durch Abschluss des als WAY.FOOD-Checkout gekennzeichneten Buchungsvorgangs ein verbindliches Buchungsangebot gegenüber dem Anbieter ab. WAY.FOOD ist vom Anbieter bevollmächtigt, dieses Angebot bei Vorliegen der im System hinterlegten Verfügbarkeit und Buchungsvoraussetzungen für den Anbieter anzunehmen.

4.2 Bei Buchungen, bei denen unmittelbar eine Zahlung fällig ist, nimmt WAY.FOOD das Buchungsangebot im Namen des Anbieters mit erfolgreichem Abschluss des Checkout- und Zahlungsvorgangs automatisiert an. Hierdurch kommt der Leistungsvertrag zwischen Kunde und Anbieter zustande. Ein zusätzlicher Bestätigungsschritt durch den Anbieter ist nicht erforderlich.

4.3 Findet das Event mehr als neunzig (90) Tage nach dem Buchungstag statt, nimmt WAY.FOOD das Buchungsangebot im Namen des Anbieters mit Abschluss des Checkout-Vorgangs automatisiert an. Hierdurch kommt der Leistungsvertrag als verbindliche Reservierung zustande. Eine sofortige Zahlung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

4.4 Mit einer verbindlichen Buchung oder Reservierung wird der entsprechende Termin im Kalender des Anbieters blockiert. Bloße Anfragen, offene Chat-Kommunikation oder noch nicht angenommene Angebote blockieren einen Termin nicht.

4.5 Individuelle Angebote. Ein vom Anbieter über die Plattform übermitteltes individuelles Angebot ist – soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist – drei (3) Tage verbindlich. Der Kunde nimmt das individuelle Angebot durch Abschluss des hierfür vorgesehenen Checkout-Vorgangs an. Ein nachfolgend übermitteltes geändertes Angebot ersetzt das vorangegangene Angebot.

5. Preise

5.1 Maßgeblich ist der dem Kunden unmittelbar vor Abschluss der Buchung angezeigte Gesamtpreis einschließlich der zum Buchungszeitpunkt ausgewiesenen Steuern und Preisbestandteile.

5.2 Grundlage der Preisberechnung ist der vom Anbieter hinterlegte Preis für seine Leistung. In die Berechnung des vom Kunden zu zahlenden Gesamtpreises kann die vom Anbieter an WAY.FOOD geschuldete Vermittlungs- und Servicevergütung als Kalkulationsbestandteil einbezogen werden. Dadurch entsteht gegenüber dem Kunden keine gesonderte Provisionspflicht gegenüber WAY.FOOD.

5.3 Der Leistungsvertrag besteht auch hinsichtlich des im Checkout ausgewiesenen Gesamtpreises ausschließlich zwischen Kunde und Anbieter. Das Innenverhältnis über die WAY.FOOD-Vergütung besteht ausschließlich zwischen Anbieter und WAY.FOOD.

5.4 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss können zu einer entsprechenden Änderung des Gesamtpreises führen. Einseitige Preisänderungen für einen unverändert bestehenden Leistungsumfang sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zulässig ist.

6. Zahlungsplan

6.1 Zahlungen aus dem Leistungsvertrag werden ausschließlich über den in die Plattform eingebundenen Zahlungsdienstleister abgewickelt.

6.2 Soweit das Event nicht mehr als neunzig (90) Tage in der Zukunft liegt, ist bei der Buchung eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises fällig. Übersteigt der in der konkreten Buchung kalkulatorisch enthaltene WAY.FOOD-Vergütungsanteil diesen Betrag, erhöht sich die Anzahlung auf diesen Betrag. Die konkrete Höhe der Anzahlung wird dem Kunden vor Abgabe seiner Buchungserklärung angezeigt.

6.3 Der verbleibende Restbetrag wird achtundzwanzig (28) Tage vor dem Event fällig und dem Kunden über die Plattform zur Zahlung gestellt.

6.4 Findet das Event weniger als achtundzwanzig (28) Tage nach der Buchung statt, ist der Gesamtpreis sofort fällig.

6.5 Findet das Event mehr als neunzig (90) Tage nach der Buchung statt, wird die Anzahlung erst neunzig (90) Tage vor dem Event fällig.

7. Nichtzahlung bei langfristiger Reservierung

7.1 Erfolgt die nach Ziffer 6.5 fällige Anzahlung nicht rechtzeitig, erhält der Kunde eine Zahlungsaufforderung und eine angemessene Nachfrist.

7.2 Erfolgt auch innerhalb der Nachfrist keine Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, die Reservierung aufzuheben und den reservierten Veranstaltungstermin wieder freizugeben. WAY.FOOD ist bevollmächtigt, diese Erklärung im Namen des Anbieters abzugeben.

7.3 Für die Aufhebung einer noch nicht angezahlten Reservierung wegen Nichtzahlung fallen die Stornopauschalen nach Ziffer 11 nicht an.

8. Zahlungsabwicklung über Zahlungsdienstleister

8.1 Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über einen von WAY.FOOD eingebundenen zugelassenen Zahlungsdienstleister. WAY.FOOD führt selbst kein Zahlungskonto für den Kunden und nimmt Kundengelder nicht auf einem eigenen Bankkonto entgegen. Die Zahlungsbeträge werden innerhalb der vom Zahlungsdienstleister bereitgestellten Plattform- und Kontenstruktur verarbeitet.

8.2 Eine über den von WAY.FOOD vorgesehenen Zahlungsweg geleistete Zahlung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Anbieter.

8.3 Rückerstattungen werden grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg abgewickelt. Etwaige von dem Zahlungsdienstleister gegenüber WAY.FOOD erhobene reine Rückerstattungsgebühren werden dem Kunden nicht zusätzlich belastet.

9. Rechnungsstellung

9.1 Rechnungsaussteller für die gebuchte Anbieterleistung ist der jeweilige Anbieter.

9.2 WAY.FOOD ist vom Anbieter bevollmächtigt, Rechnungen und sonstige Belege technisch im Namen und für Rechnung des Anbieters zu erstellen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

9.3 Soweit eine Anzahlung vor Leistungserbringung erhoben wird, kann zunächst eine Anzahlungs- bzw. Vorausrechnung und nach Durchführung der Veranstaltung eine Schlussrechnung erstellt werden.

9.4 Bei nachträglicher Änderung des Leistungsumfangs oder des Event-Datums kann eine Rechnungskorrektur erstellt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt.

9.5 Die konkrete umsatzsteuerliche Zuordnung der einzelnen Leistungsbestandteile richtet sich nach den für den jeweiligen Anbieter und die jeweilige Leistung geltenden steuerrechtlichen Vorgaben.

10. Widerrufsrecht

10.1 Terminbezogene Leistungen

Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie bei sonstigen Freizeit- bzw. Veranstaltungsleistungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist und für die der gesetzliche Ausschlusstatbestand eingreift, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Der Kunde wird hierüber vor Abschluss der jeweiligen Buchung informiert.

10.2 Die nachfolgend vorgesehenen Stornomöglichkeiten bestehen unabhängig hiervon als vertraglich eingeräumte Stornorechte.

10.3 Werden künftig Leistungen angeboten, bei denen der gesetzliche Ausschluss des Widerrufsrechts nicht eingreift, erhält der Kunde vor Vertragsschluss die hierfür erforderlichen gesonderten Verbraucherinformationen und – soweit erforderlich – eine Widerrufsbelehrung.

11. Stornierung durch den Kunden

11.1 Kostenfreies Stornofenster

Der Kunde kann eine bereits bezahlte Buchung innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Zahlung kostenfrei stornieren, sofern das Event zum Zeitpunkt der Buchung noch mindestens vierzehn (14) Tage in der Zukunft liegt.

Alle bis dahin geleisteten Zahlungen werden vollständig erstattet.

Eine noch nicht angezahlte Reservierung nach Ziffer 6.5 kann jederzeit kostenfrei storniert werden.

11.2 Stornierung außerhalb des kostenfreien Stornofensters

Außerhalb des kostenfreien Stornofensters wird dem Kunden ein vertragliches Stornorecht gegen Zahlung einer Stornopauschale eingeräumt.

Die Stornopauschale beträgt:

Stornierung vor Event: Prozentsatz des Gesamtpreises

30 Tage oder mehr: 0 %

14–29 Tage: 30 %

7–13 Tage: 60 %

0–6 Tage: 90 %

Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornopauschale angerechnet. Übersteigen die geleisteten Zahlungen die Stornopauschale, wird der Differenzbetrag erstattet. Unterschreiten die geleisteten Zahlungen die Stornopauschale, ist der verbleibende Differenzbetrag mit Wirksamwerden der Stornierung zur Zahlung an den Anbieter fällig.

Die Stornopauschalen berücksichtigen pauschal die bei einer Stornierung typischerweise entstehenden Vergütungs- und Ausfallpositionen. Im Einzelfall kann der tatsächlich entstandene Ausfall höher oder niedriger sein.

Der konkrete Gesamtbetrag der Stornopauschale sowie der dem Kunden zu erstattende Betrag werden vor Abschluss der Stornierung angezeigt.

11.3 Gegenbeweis

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter infolge der Stornierung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Stornopauschale entsprechend. Eine erfolgreiche anderweitige Belegung des Veranstaltungstermins kann bei der Ermittlung des tatsächlich entstandenen Ausfalls zu berücksichtigen sein.

11.4 Mit Zahlung der nach dieser Ziffer geschuldeten Stornopauschale sind sämtliche Vergütungs- und Ersatzansprüche des Anbieters aufgrund der Stornierung abgegolten. Ein darüber hinausgehender Anspruch wird vom Anbieter nicht geltend gemacht.

Soweit auf den Leistungsvertrag § 648 BGB Anwendung findet, regelt diese Ziffer das Verhältnis zur gesetzlichen Vergütungsfolge abschließend zugunsten des Kunden.

12. Stornierung durch den Anbieter

12.1 Kann oder will der Anbieter eine bestätigte Buchung nicht durchführen, hat er dies unverzüglich über WAY.FOOD mitzuteilen.

12.2 Wird die Buchung vom Anbieter aufgehoben und wird keine vom Kunden akzeptierte Ersatz- oder Umbuchungslösung vereinbart, erhält der Kunde sämtliche für die betroffene Buchung geleisteten Zahlungen vollständig zurück.

12.3 Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden gegenüber dem Anbieter bleiben unberührt.

13. Härtefälle

13.1 Unbeschadet zwingender gesetzlicher Rechte können besondere Härtefälle außerhalb der regulären Stornotabelle geprüft werden.

Als mögliche Härtefälle kommen insbesondere in Betracht:

  • a) nachgewiesene schwere Erkrankung,
  • b) ein behördliches Verbot der konkreten Veranstaltung,
  • c) bei Outdoor-Veranstaltungen eine einschlägige amtliche Unwetterwarnung oder
  • d) ein nachgewiesener Notfall auf Seiten des Anbieters.

13.2 Abhängig vom Einzelfall können insbesondere eine vollständige oder teilweise Erstattung oder eine einvernehmliche Umbuchung vereinbart werden.

13.3 Ein Anspruch auf eine bestimmte Kulanzentscheidung besteht nicht, soweit nicht gesetzliche Rechte des Kunden eingreifen.

14. Umbuchungen und Änderungen

14.1 Kunde und Anbieter können eine bestätigte Buchung einvernehmlich hinsichtlich Event-Datum oder Leistungsumfang ändern.

14.2 Die Änderung wird über WAY.FOOD beantragt und erst wirksam, nachdem beide Vertragsparteien ihr zugestimmt haben. Der standardisierte WAY.FOOD-Umbuchungsprozess steht grundsätzlich einmal je Buchung zur Verfügung. Weitere einvernehmliche Änderungen zwischen Kunde und Anbieter bleiben möglich; ein Anspruch auf eine erneute technische Abwicklung über den standardisierten WAY.FOOD-Umbuchungsprozess besteht nicht.

14.3 Grundsätzlich ist eine Umbuchung bis achtundzwanzig (28) Tage vor dem bisherigen Event-Datum möglich.

14.4 Wurde die Buchung weniger als achtundzwanzig (28) Tage vor dem Event abgeschlossen und war deshalb der Gesamtpreis sofort fällig, kann eine einvernehmliche Umbuchung bis sieben (7) Tage vor dem Event erfolgen.

14.5 Bei langfristigen Reservierungen von mehr als neunzig (90) Tagen bleibt eine einvernehmliche Änderung während der Reservierungsphase im Rahmen der Verfügbarkeit möglich.

14.6 Wird das Event auf ein neues Datum verlegt, berechnen sich die Stornofristen anschließend nach dem neuen Event-Datum. Durch die Umbuchung entsteht kein neues kostenfreies 24-Stunden-Stornofenster.

14.7 Führt die Änderung zu einem höheren Gesamtpreis, wird der Mehrbetrag entsprechend dem geltenden Zahlungsplan fällig. Ein Minderbetrag wird über den vorgesehenen Zahlungsweg erstattet.

15. Nichterscheinen und fehlende Mitwirkung des Kunden

15.1 Erscheint der Kunde nicht am vereinbarten Event-Ort oder verhindert er die Leistungserbringung, obwohl der Anbieter zur ordnungsgemäßen Leistung bereit und in der Lage ist, wird der Vorgang für Zwecke der Vergütungsabrechnung wie eine Stornierung innerhalb von 0–6 Tagen vor dem Event behandelt.

15.2 Insbesondere gilt dies, wenn ein vereinbarter Zugang, die erforderliche Stell- oder Veranstaltungsfläche oder eine sonstige vom Kunden geschuldete wesentliche Mitwirkung nicht bereitgestellt wird.

15.3 Die Leistung wird dadurch nicht fiktiv als tatsächlich erbracht behandelt. Dem Kunden bleibt auch hier der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

15.4 Erscheint dagegen der Anbieter nicht oder erbringt er die geschuldete Leistung nicht, gelten die Regelungen zur Stornierung durch den Anbieter und die gesetzlichen Leistungsstörungsrechte.

16. Pflichten des Kunden am Veranstaltungsort

Soweit nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen, ist der Kunde dafür verantwortlich, die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung zu schaffen.

Dazu können insbesondere gehören:

  • a) erforderliche Veranstaltungs- oder Sondernutzungsgenehmigungen,
  • b) geeignete Zufahrts-, Stell- und Arbeitsflächen,
  • c) erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse,
  • d) Brandschutz- und Verkehrssicherungsmaßnahmen,
  • e) Sanitär- und Müllentsorgungsmöglichkeiten sowie
  • f) sonstige im konkreten Angebot ausdrücklich als kundenseitig bezeichnete Voraussetzungen.

17. Reklamationen

17.1 Beanstandungen hinsichtlich der Anbieterleistung sollen möglichst unverzüglich über WAY.FOOD gemeldet werden, damit der Sachverhalt dokumentiert und eine Lösung unterstützt werden kann.

17.2 WAY.FOOD kann die Auszahlung an den Anbieter entsprechend den hierfür geltenden regelbasierten Auszahlungsprozessen vorübergehend zurückhalten, solange eine rechtzeitig eröffnete Reklamation geprüft wird.

17.3 WAY.FOOD entscheidet durch die Bearbeitung einer Reklamation nicht verbindlich über das Bestehen gesetzlicher Ansprüche zwischen Kunde und Anbieter.

17.4 Eine vom Kunden abgegebene Bewertung oder Bestätigung stellt keinen Verzicht auf gesetzliche Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche dar.

Teil C – Ergänzende Plattformbestimmungen

18. Kommunikation vor der Buchung

18.1 Solange eine Buchung noch nicht abgeschlossen ist, kann WAY.FOOD vorsehen, dass die Kommunikation ausschließlich über den in die Plattform integrierten Buchungs-Chat erfolgt.

18.2 Soweit dies für den Schutz des Vermittlungsmodells erforderlich ist, kann der Austausch unmittelbarer Kontaktdaten vor Abschluss der Buchung technisch eingeschränkt werden.

18.3 Nach erfolgreicher Buchung können die für die Durchführung erforderlichen Kontaktdaten zwischen Kunde und Anbieter freigegeben werden.

19. Bewertungen

19.1 Nach Durchführung eines Events kann der Kunde den Anbieter nach dem auf der Plattform vorgesehenen Bewertungssystem bewerten.

19.2 Bewertungen müssen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen und dürfen insbesondere keine rechtswidrigen, beleidigenden oder nachweislich falschen Inhalte enthalten.

20. Verfügbarkeit

WAY.FOOD bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Störungen von Telekommunikations- oder Zahlungsdienstleistern sowie sonstiger außerhalb des Einflussbereichs von WAY.FOOD liegender Umstände nicht garantiert werden.

21. Button-Lösung und Checkout-Informationen

21.1 Der Kunde gibt seine auf den Abschluss des Leistungsvertrags gerichtete verbindliche Vertragserklärung durch Betätigung einer Schaltfläche ab, die mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

21.2 Vor Abschluss der Buchung wird der Kunde insbesondere über die wesentlichen Merkmale der Leistung, den Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten, die Stornokonditionen und die Identität des Anbieters informiert.

21.3 Die für den Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Verbraucherinformationen sowie die besonderen Informationen für Online-Marktplätze werden dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt.

22. Haftung von WAY.FOOD

22.1 WAY.FOOD haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt:

  • a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • c) bei Arglist,
  • d) bei Übernahme einer Garantie, soweit sich aus der Garantie nichts anderes ergibt, sowie
  • e) nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

22.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet WAY.FOOD auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

22.3 Soweit kein Fall der Ziffern 22.1 oder 22.2 vorliegt, ist eine Haftung von WAY.FOOD für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

22.4 WAY.FOOD haftet nicht für Mängel oder sonstige Pflichtverletzungen des Anbieters aus dem Leistungsvertrag, soweit WAY.FOOD hierfür nicht aufgrund eigenen schuldhaften Verhaltens einzustehen hat.

23. Sperrung und Beendigung des Nutzerkontos

23.1 Der Kunde kann den Plattformnutzungsvertrag jederzeit beenden und die Löschung seines Nutzerkontos verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Bestehende Buchungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Abwicklung von der Beendigung unberührt.

23.2 WAY.FOOD kann einen Zugang insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Vertrags- oder Rechtsverstößen, missbräuchlicher Nutzung oder aus zwingenden Sicherheitsgründen vorübergehend einschränken oder beenden. Die Maßnahme muss unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig sein.

24. Änderungen dieser Bedingungen

24.1 Für eine Buchung gilt grundsätzlich die bei Abschluss der Buchung einbezogene Fassung dieser Bedingungen.

24.2 Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Leistungsverträge.

24.3 Über wesentliche Änderungen des laufenden Plattformnutzungsverhältnisses wird der Kunde rechtzeitig informiert. Soweit gesetzlich eine Zustimmung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

25. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von WAY.FOOD sowie, soweit der Anbieter personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeitet, nach dessen Datenschutzinformationen.

26. Schlussbestimmungen

26.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

26.2 Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

26.3 Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Kundenbedingungen für Unternehmen (B2B)

1. Geltungsbereich und Vertragsstruktur

1.1 Diese Bedingungen gelten für Kunden, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („B2B-Kunde").

1.2 Die Portal Minds UG (haftungsbeschränkt) („WAY.FOOD“) betreibt eine Online-Plattform für die Vermittlung von gastronomischen und damit verbundenen Leistungen für Veranstaltungen.

1.3 Es bestehen getrennte Vertragsverhältnisse:

  • a) Plattformnutzungsvertrag zwischen WAY.FOOD und B2B-Kunde;
  • b) Leistungsvertrag zwischen B2B-Kunde und dem jeweils gebuchten Anbieter.

1.4 WAY.FOOD wird nicht Vertragspartei der Anbieterleistung.

1.5 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des B2B-Kunden gelten nur, soweit der jeweilige Vertragspartner ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Registrierung und Nutzung

2.1 Der Plattformnutzungsvertrag zwischen dem B2B-Kunden und WAY.FOOD kommt mit Abschluss der Registrierung und Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen zustande.

2.2 Der B2B-Kunde hat vollständige und zutreffende Unternehmens-, Kontakt- und Rechnungsdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

2.3 Er trägt die Verantwortung dafür, dass Personen, die über sein Nutzerkonto Buchungen vornehmen, hierzu intern ausreichend bevollmächtigt sind.

3. Angebote und Buchungen

3.1 Der B2B-Kunde gibt mit Abschluss des Checkout-Vorgangs ein verbindliches Buchungsangebot gegenüber dem Anbieter ab.

3.2 Der Anbieter hat WAY.FOOD vertraglich bevollmächtigt, Buchungsangebote im Rahmen des automatisierten Buchungsprozesses in seinem Namen anzunehmen.

3.3 Bei Buchungen, bei denen unmittelbar eine Zahlung fällig ist, nimmt WAY.FOOD das Buchungsangebot mit erfolgreichem Abschluss des Checkout- und Zahlungsvorgangs automatisiert im Namen des Anbieters an. Hierdurch kommt der Leistungsvertrag zwischen dem B2B-Kunden und dem Anbieter zustande.

3.4 Liegt das Event mehr als neunzig (90) Tage in der Zukunft, nimmt WAY.FOOD das Buchungsangebot mit erfolgreichem Abschluss des Checkout-Vorgangs im Namen des Anbieters an. Hierdurch kommt der Leistungsvertrag als verbindliche Reservierung zustande; eine sofortige Zahlung ist nicht erforderlich.

3.5 Individuelle Anbieterangebote sind grundsätzlich drei (3) Tage verbindlich, soweit im konkreten Angebot keine andere Frist angegeben ist. Der B2B-Kunde nimmt das individuelle Angebot durch Abschluss des hierfür vorgesehenen Checkout-Vorgangs an.

4. Preise

4.1 Der B2B-Kunde schuldet dem Anbieter den im Checkout ausgewiesenen Gesamtpreis für die gebuchte Leistung.

4.2 Der Gesamtpreis wird auf Grundlage der vom Anbieter für die gebuchte Leistung hinterlegten Preise berechnet. Maßgeblich ist der dem B2B-Kunden vor Abschluss der Buchung angezeigte Gesamtpreis.

4.3 Gegenüber WAY.FOOD schuldet der B2B-Kunde keine gesonderte Vergütung.

5. Zahlung

5.1 Bei Buchung wird grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig. Soweit für die konkrete Buchung eine höhere Anzahlung vorgesehen ist, wird deren Höhe dem B2B-Kunden vor Abgabe seiner Buchungserklärung im Checkout angezeigt und ist für die Buchung maßgeblich.

5.2 Der Restbetrag wird achtundzwanzig (28) Tage vor dem Event fällig gestellt.

5.3 Liegt das Event weniger als achtundzwanzig (28) Tage in der Zukunft, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

5.4 Liegt das Event mehr als neunzig (90) Tage in der Zukunft, erfolgt die Buchung zunächst als verbindliche Reservierung ohne sofortige Zahlung. Die Anzahlung wird neunzig (90) Tage vor dem Event fällig gestellt.

5.5 Zahlt der B2B-Kunde die fällige Anzahlung nicht rechtzeitig, erhält er eine Zahlungsaufforderung und eine angemessene Nachfrist. Erfolgt auch innerhalb der Nachfrist keine Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, die Reservierung aufzuheben und den Termin wieder freizugeben. WAY.FOOD ist bevollmächtigt, die Aufhebung im Namen des Anbieters zu erklären. Stornopauschalen fallen hierfür nicht an.

6. Zahlungsabwicklung

6.1 Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über einen von WAY.FOOD eingebundenen zugelassenen Zahlungsdienstleister. WAY.FOOD führt selbst kein Zahlungskonto für den B2B-Kunden und nimmt Kundengelder nicht auf einem eigenen Bankkonto entgegen. Die Zahlungsbeträge werden innerhalb der vom Zahlungsdienstleister bereitgestellten Plattform- und Kontenstruktur verarbeitet.

6.2 Eine über den von WAY.FOOD vorgesehenen Zahlungsweg geleistete Zahlung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Anbieter.

6.3 Rückerstattungen werden grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg abgewickelt.

7. Rechnungen

Rechnungsaussteller der Anbieterleistung ist der Anbieter. WAY.FOOD erstellt Anzahlungs-, Schluss-, Korrektur- und gegebenenfalls Stornobelege technisch im Namen und für Rechnung des Anbieters. Der B2B-Kunde ist verpflichtet, für die Rechnungsstellung erforderliche Unternehmensdaten vollständig und richtig bereitzustellen.

8. Kein Widerrufsrecht

Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Die nachfolgenden Stornorechte gelten ausschließlich aufgrund vertraglicher Vereinbarung.

9. Stornierungen

9.1 Stornierung durch den B2B-Kunden

Der B2B-Kunde kann eine verbindliche Buchung nach Maßgabe der nachfolgenden Stornoregelungen stornieren. Eine noch nicht angezahlte langfristige Reservierung kann bis zur Fälligkeit der Anzahlung kostenfrei storniert werden.

9.2 Stornotabelle

Die Stornopauschale beträgt:

≥ 30 Tage vor Event: 0 % des Gesamtpreises

14–29 Tage vor Event: 30 % des Gesamtpreises

7–13 Tage vor Event: 60 % des Gesamtpreises

0–6 Tage vor Event: 100 % des Gesamtpreises

Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornopauschale angerechnet. Ein darüber hinaus gezahlter Betrag wird dem B2B-Kunden erstattet. Unterschreiten die bereits geleisteten Zahlungen die geschuldete Stornopauschale, ist der verbleibende Differenzbetrag mit Wirksamwerden der Stornierung zur Zahlung an den Anbieter fällig. Dem B2B-Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter infolge der Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Stornopauschale entsprechend.

9.3 Abgeltungswirkung

Soweit § 648 BGB auf den Leistungsvertrag Anwendung findet, treten die vereinbarten Stornoregeln als vertragliche Pauschalierung an die Stelle der gesetzlichen Vergütungsberechnung. Mit Zahlung der nach dieser Ziffer geschuldeten Stornopauschale sind sämtliche Vergütungs- und Ersatzansprüche des Anbieters aufgrund der Stornierung abgegolten. Ein darüber hinausgehender Anspruch wird vom Anbieter nicht geltend gemacht.

10. Anbieter-Stornierung

Storniert der Anbieter eine bestätigte Buchung, werden die vom B2B-Kunden geleisteten Zahlungen vollständig erstattet, soweit keine einvernehmliche Ersatz- oder Umbuchungslösung vereinbart wird.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11. Härtefälle

Unbeschadet zwingender gesetzlicher Rechte können bei dokumentierten Ausnahmefällen, insbesondere behördlichen Veranstaltungsverboten, höherer Gewalt oder nachgewiesenen Notfällen, abweichende Lösungen angeboten werden. Soweit eine solche Lösung von den vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen des B2B-Kunden zu dessen Nachteil abweicht, bedarf sie seiner Zustimmung.

12. Umbuchungen

12.1 Der B2B-Kunde und der Anbieter können eine bestätigte Buchung einvernehmlich ändern, insbesondere hinsichtlich des Event-Datums oder des gebuchten Leistungsumfangs. Die Umbuchung wird über die Plattform beantragt und erst wirksam, wenn beide Parteien ihr über die Plattform zugestimmt haben. Der standardisierte WAY.FOOD-Umbuchungsprozess steht grundsätzlich einmal je Buchung zur Verfügung. Weitere einvernehmliche Änderungen zwischen B2B-Kunde und Anbieter bleiben möglich; ein Anspruch auf eine erneute technische Abwicklung über den standardisierten WAY.FOOD-Umbuchungsprozess besteht nicht.

12.2 Eine Umbuchung ist grundsätzlich bis achtundzwanzig (28) Tage vor dem Event-Datum möglich. Danach gelten ausschließlich die Stornoregelungen nach Ziffer 9.

12.3 Findet das Event weniger als achtundzwanzig (28) Tage nach der Buchung statt und ist daher der Gesamtbetrag sofort fällig, kann eine einvernehmliche Umbuchung bis sieben (7) Tage vor dem jeweiligen Event-Datum erfolgen. Danach gelten ausschließlich die Stornoregelungen nach Ziffer 9.

12.4 Findet das Event mehr als neunzig (90) Tage nach der Buchung statt, bleibt eine einvernehmliche Umbuchung bis achtundzwanzig (28) Tage vor dem Event-Datum möglich. In der Reservierungsphase vor Fälligkeit der Anzahlung kann die Buchung im Rahmen der Verfügbarkeit ebenfalls einvernehmlich geändert werden.

12.5 Ändert sich durch die Umbuchung der Gesamtpreis, wird eine korrigierte Rechnung erstellt und ein bereits ausgegebener Zahlungslink entsprechend angepasst. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Ein Mehrbetrag wird nach dem geltenden Zahlungsplan fällig; ein Minderbetrag wird erstattet.

12.6 Bei einer Verlegung auf ein neues Event-Datum bemessen sich die Stornofristen nach Ziffer 9.2 anhand des neuen Event-Datums.

13. No-Show und fehlende Mitwirkung

13.1 Erscheint der B2B-Kunde nicht am vereinbarten Event-Ort oder verhindert er die Leistungserbringung, obwohl der Anbieter zur ordnungsgemäßen Leistung bereit und in der Lage ist, wird der Vorgang für Zwecke der Vergütungsabrechnung wie eine Stornierung innerhalb von 0–6 Tagen vor dem Event behandelt.

13.2 Dem B2B-Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

14. Pflichten des B2B-Kunden

14.1 Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist der B2B-Kunde dafür verantwortlich, die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung zu schaffen. Hierzu gehören insbesondere:

erforderliche Veranstaltungs- und Sondernutzungsgenehmigungen,

geeignete Flächen und Zugänge,

erforderliche Brandschutz- und Verkehrssicherungsmaßnahmen,

erforderliche Strom- und Wasserversorgung,

Sanitäranlagen und Müllentsorgungsmöglichkeiten,

ein für die konkrete Veranstaltung angemessener Haftpflichtversicherungsschutz, soweit erforderlich insbesondere eine Veranstalterhaftpflichtversicherung,

die Bereitstellung der in seinem Verantwortungsbereich liegenden Einrichtungen und sonstigen Voraussetzungen zur Einhaltung lebensmittelhygienischer Anforderungen sowie

sonstige im konkreten Angebot als vom B2B-Kunden bereitzustellend bezeichnete Voraussetzungen.

14.2 Der B2B-Kunde stellt WAY.FOOD von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung seiner Pflichten nach Ziffer 14.1 resultieren, soweit er den anspruchsbegründenden Umstand zu vertreten hat.

15. Inhalte und Rechtskonformität

15.1 Der B2B-Kunde darf über die Plattform keine rechtswidrigen Inhalte einstellen oder Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte, verletzen. Er ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte und Informationen verantwortlich.

15.2 Der B2B-Kunde stellt WAY.FOOD von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder aufgrund von ihm bereitgestellter rechtsverletzender Inhalte gegen WAY.FOOD geltend gemacht werden.

16. Verfügbarkeit der Plattform

WAY.FOOD bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Störungen von Telekommunikations- oder Zahlungsdienstleistern sowie sonstiger außerhalb des Einflussbereichs von WAY.FOOD liegender Umstände nicht garantiert werden und führen zu keiner Haftung.

17. Haftung

17.1 WAY.FOOD haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von WAY.FOOD auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

17.3 Im Übrigen ist die Haftung von WAY.FOOD für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

17.4 WAY.FOOD haftet nicht für Pflichtverletzungen des Anbieters aus dem Leistungsvertrag, soweit WAY.FOOD hierfür nicht aufgrund eigenen schuldhaften Verhaltens einzustehen hat.

18. Aufrechnung

18.1 Der B2B-Kunde kann gegenüber Forderungen von WAY.FOOD nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder mit Gegenforderungen aufrechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

19. Vertragsbeendigung

19.1 Der B2B-Kunde kann den Plattformvertrag jederzeit beenden. Bereits geschlossene Leistungsverträge zwischen dem B2B-Kunden und Anbietern bleiben hiervon unberührt.

19.2 WAY.FOOD ist berechtigt, den Plattformvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Beruht der wichtige Grund auf einer Verletzung vertraglicher Pflichten, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit eine solche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverstößen, vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffenden wesentlichen Angaben, erheblichem Zahlungsverzug oder missbräuchlicher Nutzung der Plattform vorliegen.

19.3 Der B2B-Kunde behält für die Abwicklung bereits geschlossener Buchungen Zugang zu den hierfür erforderlichen Funktionen der Plattform.

20. Änderungen dieser Bedingungen

20.1 Für bereits geschlossene Buchungen gilt die bei Abschluss der jeweiligen Buchung einbezogene Fassung dieser Bedingungen. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Leistungsverträge.

20.2 Änderungen des laufenden Plattformnutzungsverhältnisses werden dem B2B-Kunden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Soweit für die Wirksamkeit einer Änderung eine Zustimmung des B2B-Kunden erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der B2B-Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

21. Elektronischer Vertragsschluss

21.1 Vor Abgabe einer Buchung kann der B2B-Kunde seine Eingaben überprüfen und berichtigen.

21.2 WAY.FOOD bestätigt den Zugang einer Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege.

21.3 Die bei Vertragsschluss geltenden Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Bedingungen können vom B2B-Kunden abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.

22. Kommunikation vor Vertragsschluss

22.1 Bis zum Zustandekommen einer verbindlichen Buchung oder verbindlichen Reservierung erfolgt die Kommunikation zwischen dem B2B-Kunden und dem Anbieter ausschließlich über den in die Plattform integrierten WAY.FOOD-Buchungs-Chat.

22.2 Der Austausch unmittelbarer Kontaktdaten, insbesondere von Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Internetadressen oder Messenger-Kontakten, ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestattet.

22.3 Mit Zustandekommen einer verbindlichen Buchung oder verbindlichen Reservierung werden die für die Durchführung der Buchung erforderlichen Kontaktdaten der Parteien freigegeben.

23. Bewertungen

23.1 Nach Durchführung des Events kann der B2B-Kunde den Anbieter über das auf der Plattform vorgesehene Bewertungssystem bewerten.

23.2 Bewertungen müssen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen und dürfen insbesondere keine rechtswidrigen, beleidigenden oder nachweislich unwahren Inhalte enthalten.

23.3 Bewertungen können auf der öffentlichen Profilseite des jeweiligen Anbieters veröffentlicht werden.

24. Datenschutz

24.1 WAY.FOOD und der B2B-Kunde beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

24.2 WAY.FOOD verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere zur Durchführung des Plattformvertrags, zur Vermittlung und Abwicklung von Buchungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

24.3 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von WAY.FOOD.

25. Beschränkung und Sperrung des Nutzerkontos

25.1 WAY.FOOD kann den Zugang des B2B-Kunden zur Plattform vorübergehend beschränken oder sperren, wenn der B2B-Kunde erheblich oder wiederholt gegen diese Bedingungen verstößt, unzutreffende wesentliche Angaben macht, fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder die Plattform missbräuchlich nutzt.

25.2 Die jeweilige Maßnahme muss unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Verstoßes sowie der sonstigen Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig sein. Soweit angemessen, wird der B2B-Kunde zuvor auf den Verstoß hingewiesen und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.

25.3 Bestehende Buchungen bleiben von einer Beschränkung oder Sperrung grundsätzlich unberührt. Der für ihre ordnungsgemäße Abwicklung erforderliche Zugang zu den notwendigen Funktionen bleibt erhalten, soweit dem keine zwingenden rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.

26. Rechtswahl und Gerichtsstand

26.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

26.2 Ist der B2B-Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Plattformvertrag der Sitz von WAY.FOOD ausschließlicher Gerichtsstand.

26.3 Für Streitigkeiten aus dem Leistungsvertrag zwischen dem B2B-Kunden und dem jeweiligen Anbieter gelten die gesetzlichen oder zwischen diesen Parteien wirksam vereinbarten Gerichtsstände.

Anbieterbedingungen

1. Gegenstand und Anbieterbegriff

1.1 Die Portal Minds UG (haftungsbeschränkt) („WAY.FOOD“) betreibt einen digitalen Marktplatz zur Vermittlung gastronomischer und damit zusammenhängender Leistungen für Veranstaltungen.

1.2 „Anbieter" ist jeder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der über WAY.FOOD entsprechende Leistungen anbietet, insbesondere Caterer, Restaurants, Food-Truck-Betreiber, mobile Küchen, Private Chefs und Eventgastronomen.

1.3 Der Anbieter erbringt die von ihm angebotenen Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber dem jeweiligen Kunden. WAY.FOOD wird nicht Vertragspartner der Anbieterleistung.

1.4 Der Vertrag zwischen WAY.FOOD und dem Anbieter kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung unter Einbeziehung dieser Anbieterbedingungen abschließt und WAY.FOOD den Anbieteraccount zur Nutzung freischaltet.

2. Rolle und Bevollmächtigung von WAY.FOOD

2.1 Der Anbieter beauftragt WAY.FOOD mit der Vermittlung seiner über die Plattform angebotenen Leistungen.

2.2 Der Anbieter bevollmächtigt WAY.FOOD insbesondere,

  • a) seine Angebote über die Plattform darzustellen,
  • b) im Rahmen des standardisierten Direktbuchungsprozesses Buchungsangebote von Kunden entgegenzunehmen und bei Vorliegen der hinterlegten Buchungsvoraussetzungen in seinem Namen anzunehmen,
  • c) Buchungs- und Reservierungsbestätigungen in seinem Namen zu übermitteln,
  • d) die jeweils geltenden B2C- bzw. B2B-Buchungsbedingungen für den Anbieter in den jeweiligen Leistungsvertrag mit dem Kunden einzubeziehen,
  • e) die Zahlungsabwicklung über den vorgesehenen Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung für den Anbieter zu veranlassen und die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,
  • f) Anzahlungs-, Schluss-, Korrektur- und Stornobelege technisch im Namen und für Rechnung des Anbieters zu erstellen,
  • g) sonstige zur automatisierten Durchführung des gebuchten Leistungs- und Zahlungsprozesses erforderliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen und
  • h) einen nach einer Kundenstornierung nach Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen verbleibenden fälligen Differenzbetrag der Stornopauschale über den vorgesehenen Zahlungsweg im Namen des Anbieters zur Zahlung anzufordern und entgegenzunehmen.

2.3 Die Vollmacht beschränkt sich auf die von den Plattformbedingungen und dem jeweiligen Angebot vorgesehenen standardisierten Prozesse. WAY.FOOD ist nicht allgemein bevollmächtigt, den Leistungsumfang, den vom Anbieter hinterlegten Basispreis oder sonstige Individualvereinbarungen ohne Zustimmung des Anbieters zu verändern.

2.4 WAY.FOOD handelt im Rahmen der vorstehenden Bevollmächtigung ausschließlich für den Anbieter und ist nicht zur Vertretung des Kunden beim Abschluss des Leistungsvertrags bevollmächtigt.

3. Onboarding

3.1 Der Anbieter hat sämtliche für die Teilnahme erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen.

3.2 WAY.FOOD kann insbesondere Nachweise verlangen über:

  • ● Unternehmereigenschaft,
  • ● Gewerbeanmeldung,
  • ● steuerliche Registrierung,
  • ● Bank- und Zahlungsdaten,
  • ● erforderliche lebensmittelrechtliche oder gewerbliche Zulassungen,
  • ● Betriebshaftpflichtversicherung und
  • ● ggf. fahrzeug- oder standortbezogene Genehmigungen.

3.3 WAY.FOOD kann die Aufnahme eines Anbieters ablehnen, soweit sachliche Gründe hierfür bestehen.

4. Angebote und Verfügbarkeit

4.1 Der Anbieter ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angebots- und Stammdaten verantwortlich.

4.2 Insbesondere hat er Preise, verfügbare Termine, Leistungsumfang, Mindestbestellmengen, Anfahrtsbedingungen, Zusatzleistungen sowie sonstige wesentliche Buchungsparameter aktuell zu halten.

4.3 Eine durch den Anbieter freigegebene Verfügbarkeit ermöglicht eine automatisierte Direktbuchung ohne weiteren Bestätigungsschritt des Anbieters. Der Anbieter hat seinen Kalender daher so zu führen, dass die angezeigte Verfügbarkeit belastbar ist.

4.4 Individuelle Angebote sind grundsätzlich drei (3) Tage verbindlich, sofern darin keine abweichende Bindungsfrist angegeben wird.

5. Leistungspflichten des Anbieters

Der Anbieter ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der mit dem Kunden vereinbarten Leistung.

Er hat insbesondere:

  • a) sämtliche erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen vorzuhalten,
  • b) lebensmittel-, hygiene-, gewerbe- und sonstige einschlägige Vorschriften einzuhalten,
  • c) einen angemessenen Versicherungsschutz vorzuhalten,
  • d) zutreffende Informationen über Speisen, Inhaltsstoffe und Allergene bereitzustellen, soweit gesetzlich erforderlich,
  • e) die vereinbarten Termine und Leistungsinhalte einzuhalten und
  • f) WAY.FOOD unverzüglich über Umstände zu informieren, die eine Durchführung einer bestehenden Buchung gefährden.

6. Einbeziehung der Kundenbedingungen

6.1 Der Anbieter beauftragt und bevollmächtigt WAY.FOOD, bei Verbraucherbuchungen die jeweils geltenden „Nutzungs- und Buchungsbedingungen für Verbraucher" und bei Unternehmerbuchungen die jeweils geltenden „Nutzungs- und Buchungsbedingungen für Unternehmer" in den Leistungsvertrag einzubeziehen.

6.2 Soweit diese Bedingungen das unmittelbare Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter regeln, handelt WAY.FOOD lediglich als Vertreter des Anbieters.

6.3 Der Anbieter darf gegenüber einem Kunden nicht außerhalb des Plattformprozesses abweichende Bedingungen durchsetzen, die im Widerspruch zu einer bereits über WAY.FOOD abgeschlossenen Buchung stehen, sofern der Kunde der Abweichung nicht ausdrücklich zustimmt.

7. Preisbildung

7.1 Der Anbieter legt für seine Leistungen die seiner Kalkulation zugrunde liegenden Preise selbst fest.

7.2 Auf Grundlage des vom Anbieter hinterlegten Preises berechnet die Plattform den gegenüber dem Kunden dargestellten Gesamtpreis unter Berücksichtigung der vereinbarten WAY.FOOD-Vergütung sowie der vom Anbieter hinterlegten Umsatzsteuerinformationen.

7.3 Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Buchung ist die Abrechnung wirtschaftlich so ausgestaltet, dass dem Anbieter sein von ihm kalkulierter Netto-Basispreis verbleibt. Soweit aufgrund der Mindestvergütung nach Ziffer 8.2 die WAY.FOOD-Vergütung 15 % des Netto-Basispreises übersteigt, vermindert sich der dem Anbieter verbleibende Betrag entsprechend. Die WAY.FOOD-Vergütung nach Ziffer 8 wird als gesonderte Forderung von WAY.FOOD gegenüber dem Anbieter geschuldet und im Zahlungsprozess verrechnet.

7.4 Die konkrete umsatzsteuerliche Klassifikation einzelner Waren und Dienstleistungen bleibt in der Verantwortung des Anbieters. WAY.FOOD kann hierfür technische Klassifikationen und Eingabemasken bereitstellen.

8. Vergütung von WAY.FOOD

8.1 WAY.FOOD erhält für erfolgreich über die Plattform vermittelte Buchungen eine Vermittlungsvergütung.

8.2 Die derzeitige Standardvergütung beträgt: 15 % des vom Anbieter kalkulierten Netto-Basispreises, mindestens jedoch EUR 39,00 je Buchung, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei individuell erstellten Concierge- oder Admin-Angeboten kann für die jeweilige Buchung eine abweichende Vergütung vereinbart werden. Die Mindestvergütung nach Satz 1 gilt in diesem Fall nur, soweit dies für die betreffende Buchung ausdrücklich vereinbart wird.

8.3 Die WAY.FOOD-Vergütung ist eine Forderung von WAY.FOOD gegenüber dem Anbieter, nicht gegenüber dem Kunden.

8.4 Sie wird bei der Berechnung des kundenseitigen Gesamtpreises wirtschaftlich berücksichtigt und im Zahlungsprozess mit den über Stripe abgewickelten Beträgen verrechnet.

9. Änderung der Konditionen

9.1 Änderungen der Vermittlungsvergütung oder sonstiger transaktionsbezogener Konditionen wirken ausschließlich für künftige Buchungen.

9.2 Bereits abgeschlossene Buchungen und bereits an Kunden übermittelte, noch innerhalb ihrer Bindungsfrist befindliche verbindliche Angebote genießen Bestandsschutz.

9.3 Änderungen der Vermittlungsvergütung oder sonstiger transaktionsbezogener Konditionen werden dem Anbieter nach Maßgabe von Ziffer 30 mitgeteilt.

10. Zahlungsabwicklung über Stripe

10.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt derzeit über Stripe im Rahmen einer Connect-/Marketplace-Struktur.

10.2 WAY.FOOD selbst führt für den Anbieter kein Zahlungskonto und hält die Kundenzahlungen nicht auf einem eigenen Bankkonto.

10.3 Die Kundenzahlung wird über das hierfür eingerichtete Stripe-Plattform- bzw. Connect-System verarbeitet.

10.4 Der Anbieter ermächtigt WAY.FOOD, die für den jeweiligen Zahlungsprozess erforderlichen technischen Instruktionen gegenüber Stripe im Rahmen der vertraglich festgelegten Regeln zu veranlassen.

10.5 WAY.FOOD darf Gelder des Anbieters nicht frei zu anderen Zwecken verwenden oder einem anderen Anbieter zuordnen.

11. Auszahlungsfreigabe

11.1 Der dem Anbieter wirtschaftlich zustehende Betrag wird seinem mit WAY.FOOD verbundenen Stripe-Konto entsprechend der technischen Stripe-Struktur zugeordnet.

11.2 Die Auszahlung erfolgt regelbasiert und grundsätzlich automatisch.

11.3 Eine reguläre Freigabe erfolgt:

  • a) nach Bestätigung der erfolgreichen Durchführung durch den Kunden, frühestens vierundzwanzig (24) Stunden nach dieser Bestätigung;
  • b) ohne Kundenrückmeldung spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Event; oder
  • c) nach Klärung einer rechtzeitig eröffneten Reklamation, frühestens vierundzwanzig (24) Stunden nach Klärung.

11.4 Hat der Kunde eine Reklamation eröffnet, bevor eine Auszahlungsfreigabe ausgelöst worden ist, wird die Auszahlung bis zur Klärung zurückgestellt.

11.5 Eine bereits entsprechend den festgelegten Regeln ausgelöste Auszahlung wird nicht aufgrund einer erst nachträglich eröffneten Reklamation automatisch rückgängig gemacht. Dies gilt unbeschadet der Chargeback-Regelungen nach Ziffer 16.

11.6 Die Auszahlungsfreigabe nach Ziffer 11.3 setzt ein vollständig abgeschlossenes Zahlungs-Onboarding sowie vollständige steuerliche Stammdaten des Anbieters voraus. Solange eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist oder der Anbieter nach Ziffer 28 gesperrt ist, wird die Auszahlung bis zum Wegfall des jeweiligen Hinderungsgrundes zurückgestellt.

11.7 WAY.FOOD besitzt über die in diesen Bedingungen ausdrücklich festgelegten Fälle hinaus kein freies wirtschaftliches Ermessen, Auszahlungen beliebig zu verzögern oder zu verweigern.

12. Rechnungs- und Belegvollmacht

12.1 Der Anbieter bevollmächtigt WAY.FOOD, sämtliche im Rahmen des Plattformmodells erforderlichen Kundenbelege technisch in seinem Namen und für seine Rechnung zu erstellen. Dies umfasst insbesondere Angebote, Anzahlungs-/Vorausrechnungen, Schlussrechnungen, Rechnungskorrekturen und Stornobelege.

12.2 Der Anbieter bleibt Rechnungsaussteller und für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten steuerlichen Stammdaten verantwortlich.

12.3 WAY.FOOD stellt dem Anbieter über die eigene Vermittlungsvergütung eine gesonderte Abrechnung bzw. Rechnung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer aus.

13. Umsatzsteuerinformationen

13.1 Der Anbieter hat seinen umsatzsteuerlichen Status sowie die zur Abrechnung erforderlichen Steuerinformationen vollständig und korrekt zu hinterlegen.

13.2 Dies gilt insbesondere hinsichtlich Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerstatus, Steuerklassifikation angebotener Positionen, Aufteilung unterschiedlich besteuerter Bestandteile und Änderungen des steuerlichen Status.

13.3 Nicht abschließend steuerlich klassifizierte Leistungen dürfen nicht allein aufgrund einer ungeprüften Standardannahme mit einem bestimmten Umsatzsteuersatz abgerechnet werden.

14. Stornierungen durch Kunden

14.1 Die kundenrechtlichen Stornobedingungen ergeben sich aus den jeweils mit dem Kunden einbezogenen Nutzungs- und Buchungsbedingungen für Verbraucher (B2C) bzw. Unternehmer (B2B).

14.2 Der Anbieter akzeptiert die gegenüber dem Kunden wirksam vereinbarte Stornopauschale als abschließende kundenrechtliche Regelung. Er wird wegen derselben Stornierung keine weiteren Ansprüche gegen den Kunden geltend machen.

14.3 Der vom Kunden aufgrund einer Stornierung tatsächlich geschuldete und vereinnahmte Stornobetrag wird im Innenverhältnis zwischen Anbieter und WAY.FOOD nach Maßgabe der folgenden Regelungen verteilt. Der insgesamt an Anbieter und WAY.FOOD verteilte Betrag kann den tatsächlich vereinnahmten Stornobetrag nicht übersteigen.

Für die Berechnung der internen Verteilungsquote werden der Netto-Basispreis des Anbieters gemäß Ziffer 7.3 und die Netto-Vergütung von WAY.FOOD gemäß Ziffer 8.2 mit den nachfolgenden Faktoren gewichtet. Der tatsächlich vereinnahmte Stornobetrag wird anschließend im Verhältnis dieser gewichteten Beträge verteilt.

a) Verbraucherbuchungen (B2C)

30 oder mehr Tage vor dem Event: keine Stornopauschale; Anbieter und WAY.FOOD erhalten keinen Stornobetrag.

14 bis 29 Tage vor dem Event: Anbietergewicht 30 % des Netto-Basispreises; WAY.FOOD-Gewicht 50 % der Netto-Vergütung.

7 bis 13 Tage vor dem Event: Anbietergewicht 60 % des Netto-Basispreises; WAY.FOOD-Gewicht 75 % der Netto-Vergütung.

0 bis 6 Tage vor dem Event: Anbietergewicht 100 % des Netto-Basispreises; WAY.FOOD-Gewicht 100 % der Netto-Vergütung. Maßgeblich für die Verteilung ist jedoch ausschließlich die gegenüber dem Verbraucher nach den B2C-Buchungsbedingungen geschuldete Stornopauschale von 90 % des Gesamtpreises.

b) Unternehmerbuchungen (B2B)

30 oder mehr Tage vor dem Event: keine Stornopauschale; Anbieter und WAY.FOOD erhalten keinen Stornobetrag.

14 bis 29 Tage vor dem Event: Anbietergewicht 30 % des Netto-Basispreises; WAY.FOOD-Gewicht 50 % der Netto-Vergütung.

7 bis 13 Tage vor dem Event: Anbietergewicht 60 % des Netto-Basispreises; WAY.FOOD-Gewicht 75 % der Netto-Vergütung.

0 bis 6 Tage vor dem Event: Anbietergewicht 100 % des Netto-Basispreises; WAY.FOOD-Gewicht 100 % der Netto-Vergütung. Maßgeblich ist die gegenüber dem B2B-Kunden nach den B2B-Buchungsbedingungen geschuldete Stornopauschale von 100 % des Gesamtpreises.

14.4 Wird die gegenüber dem Kunden geschuldete Stornopauschale aufgrund eines erfolgreichen Gegenbeweises reduziert, wird ausschließlich der entsprechend reduzierte tatsächlich vereinnahmte Stornobetrag nach dem für die jeweilige Stornostufe geltenden Verhältnis gemäß Ziffer 14.3 verteilt. Soweit aufgrund einer solchen Korrektur bereits an den Anbieter ausgezahlte Beträge zurückzuführen sind, ist WAY.FOOD berechtigt, diese mit noch nicht ausgezahlten oder künftigen Auszahlungsansprüchen des Anbieters zu verrechnen oder vom Anbieter zurückzufordern.

14.5 Im Fall einer Kundenstornierung bestimmt sich der Vergütungsanspruch von WAY.FOOD für die betreffende Buchung abschließend nach Ziffer 14.3. Ein darüber hinausgehender Vergütungsanspruch von WAY.FOOD nach Ziffer 8 besteht für diese Buchung nicht. Bereits verrechnete höhere Beträge werden entsprechend korrigiert.

14.6 Ein etwaiger zusätzlicher Kulanzausgleich durch WAY.FOOD an den Anbieter betrifft ausschließlich das Innenverhältnis zwischen Anbieter und WAY.FOOD und erhöht nicht die Kundenforderung.

15. Stornierungen durch den Anbieter

15.1 Storniert der Anbieter eine bestätigte Buchung, wird dem Kunden der für diese Buchung gezahlte Betrag vollständig erstattet, sofern keine einvernehmliche Ersatz- oder Umbuchungslösung vereinbart wird.

15.2 Der Anbieter hat WAY.FOOD unverzüglich über die Stornierung und deren Grund zu informieren.

15.3 Wiederholte oder erhebliche vom Anbieter zu vertretende Stornierungen können insbesondere zu Verwarnung, vorübergehender Herabstufung, Beschränkung der Sichtbarkeit, vorübergehender Sperrung oder in erheblichen Fällen Beendigung des Plattformvertrags führen. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein.

16. Chargebacks und Rückbelastungen

16.1 Rückbelastungen, Chargebacks oder Zahlungsstreitigkeiten, die ihren Grund in der vom Anbieter geschuldeten Leistung, einer Anbieter-Stornierung, einer unzutreffenden Leistungsbeschreibung oder sonstigen vom Anbieter zu vertretenden Umständen haben, trägt der Anbieter.

16.2 WAY.FOOD ist berechtigt, entsprechende Beträge:

  • a) mit noch nicht ausgezahlten Beträgen zu verrechnen,
  • b) von zukünftigen Auszahlungen einzubehalten oder
  • c) nach bereits erfolgter Auszahlung vom Anbieter zurückzufordern.

16.3 Rückbelastungen, die ausschließlich auf einem von WAY.FOOD zu vertretenden technischen oder abrechnungsbezogenen Fehler beruhen, trägt WAY.FOOD.

16.4 Rückbelastungen, die weder vom Anbieter noch von WAY.FOOD zu vertreten sind (z. B. Kartenbetrug), werden zwischen Anbieter und WAY.FOOD im Verhältnis des Netto-Basispreises des Anbieters gemäß Ziffer 7.3 und der WAY.FOOD-Vergütung gemäß Ziffer 8.2, jeweils ohne Umsatzsteuer, zueinander getragen.

16.5 Gesonderte Dispute-Gebühren von Stripe werden grundsätzlich von der Partei getragen, auf deren Risikobereich der Chargeback beruht. Bei nicht eindeutig zuordenbaren Fällen erfolgt eine gemeinsame Sachverhaltsprüfung und eine entsprechende Aufteilung.

16.6 Soweit der eingesetzte Zahlungsdienstleister für die technische Abwicklung einer Rückerstattung gesonderte Refund-Gebühren erhebt, trägt WAY.FOOD diese Gebühren.

17. Umbuchungen

17.1 Der Anbieter verpflichtet sich, von ihm akzeptierte Umbuchungen über den WAY.FOOD-Prozess abzuwickeln. Der standardisierte WAY.FOOD-Umbuchungsprozess steht grundsätzlich einmal je Buchung zur Verfügung. Weitere einvernehmliche Änderungen zwischen Kunde und Anbieter bleiben möglich; ein Anspruch auf eine erneute technische Abwicklung über den standardisierten WAY.FOOD-Umbuchungsprozess besteht nicht.

17.2 Eine Umbuchung ist bis 28 Tage vor dem ursprünglichen Eventtermin möglich. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 28 Tage vor dem ursprünglichen Eventtermin) ist eine Umbuchung bis 7 Tage vor dem ursprünglichen Eventtermin möglich.

17.3 Bei einer Umbuchung richtet sich die Stornofrist nach dem neuen Eventtermin.

17.4 Der Gesamtpreis wird anhand der geänderten Buchungsparameter angepasst. Die WAY.FOOD-Vergütung wird auf Grundlage des entsprechend geänderten Netto-Basispreises des Anbieters gemäß Ziffer 7.3 nach Maßgabe von Ziffer 8.2 neu berechnet.

18. No-Show

Ist der Anbieter ordnungsgemäß leistungsbereit und verhindert der Kunde die Durchführung, erfolgt die Abrechnung entsprechend der kundenrechtlichen No-Show-/Stornoregelung. Ein eigenes Recht des Anbieters auf eine zusätzliche Forderung außerhalb der vereinbarten Plattformabwicklung besteht insoweit nicht.

19. Reklamationen

19.1 Der Anbieter hat bei Reklamationen unverzüglich mitzuwirken und die zur Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

19.2 WAY.FOOD darf eine Auszahlung entsprechend der vertraglich festgelegten regelbasierten Logik zurückstellen, solange eine vor Auszahlung eröffnete Reklamation ungeklärt ist.

19.3 WAY.FOOD wird durch die Reklamationsbearbeitung nicht Schiedsrichter über zivilrechtliche Ansprüche zwischen Anbieter und Kunde.

20. Kommunikation und Umgehungsverbot

20.1 Vor Abschluss einer Direktbuchung ist die Kommunikation über den vorgesehenen WAY.FOOD-Buchungsprozess zu führen.

20.2 Der Anbieter darf die Plattform nicht gezielt dadurch umgehen, dass er einen über WAY.FOOD vermittelten Interessenten vor Abschluss der Buchung veranlasst, die konkrete Buchung außerhalb von WAY.FOOD abzuschließen. Das Umgehungsverbot dient dem Schutz der über WAY.FOOD erbrachten Vermittlungsleistung und des hierauf beruhenden Vergütungsanspruchs und beschränkt den Anbieter nicht darin, unabhängig von WAY.FOOD gewonnene Kunden außerhalb der Plattform zu bedienen.

20.3 Nach Abschluss der Buchung ist der unmittelbare Kontakt zwischen Anbieter und Kunde zur Durchführung des Events zulässig.

21. Inhalte und Nutzungsrechte

21.1 Der Anbieter räumt WAY.FOOD an den von ihm bereitgestellten Bildern, Texten, Logos und sonstigen Inhalten für die Dauer der Plattformnutzung einfache, räumlich unbeschränkte und inhaltlich auf den Betrieb, die Darstellung und die Bewerbung seines Angebots und der WAY.FOOD-Plattform beschränkte Nutzungsrechte ein.

21.2 Der Anbieter sichert zu, über die hierfür notwendigen Rechte zu verfügen.

21.3 Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den vom Anbieter bereitgestellten Inhalten beim Anbieter.

22. Ranking

22.1 WAY.FOOD verwendet Rankingmechanismen zur Sortierung und Darstellung von Angeboten.

22.2 Die für das Ranking maßgeblichen Hauptparameter und die Gründe für ihre relative Bedeutung werden in Anlage 1 zu diesen Anbieterbedingungen beschrieben. Die Anlage ist Bestandteil dieser Anbieterbedingungen.

23. Zusätzliche Vertriebskanäle

WAY.FOOD nutzt derzeit keine zusätzlichen Vertriebskanäle oder Affiliate-Programme zur Vermarktung der über die Plattform angebotenen Leistungen. Änderungen werden dem Anbieter nach Maßgabe von Ziffer 30 mitgeteilt.

24. Bewertungen

Kundenbewertungen können auf dem Anbieterprofil veröffentlicht und entsprechend der für alle Anbieter geltenden Bewertungslogik in Ranking- und Qualitätsmechanismen berücksichtigt werden.

WAY.FOOD kann rechtswidrige, manipulierte oder nachweislich nicht auf einer tatsächlichen Transaktion beruhende Bewertungen nach einem sachgerechten Prüfverfahren entfernen.

25. Verfügbarkeit

WAY.FOOD bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit der Plattform.

26. Haftung von WAY.FOOD

26.1 WAY.FOOD haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, übernommenen Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung.

26.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

26.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

26.4 WAY.FOOD haftet nicht für Pflichtverletzungen des Anbieters aus dessen Leistungsverträgen mit Kunden, soweit WAY.FOOD hierfür nicht aufgrund eigenen schuldhaften Verhaltens einzustehen hat.

27. Haftung und Freistellung des Anbieters

27.1 Der Anbieter haftet gegenüber WAY.FOOD nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Pflichtverletzungen.

27.2 Der Anbieter stellt WAY.FOOD von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass:

  • ● seine Angebote rechtswidrig sind,
  • ● erforderliche Genehmigungen fehlen,
  • ● von ihm bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen,
  • ● seine steuerlichen Angaben unzutreffend sind oder
  • ● er seine vertraglichen Pflichten gegenüber Kunden schuldhaft verletzt,

soweit der Anbieter den anspruchsbegründenden Umstand zu vertreten hat.

28. Beschränkung, Sperrung und Beendigung durch WAY.FOOD

28.1 WAY.FOOD kann die Bereitstellung einzelner Anbieterleistungen oder den Zugang des Anbieters beschränken, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.

28.2 Insbesondere kommen in Betracht:

  • ● erhebliche oder wiederholte Vertragsverstöße,
  • ● wiederholte Anbieter-Stornierungen,
  • ● unzutreffende oder rechtswidrige Angebote,
  • ● Verlust notwendiger Genehmigungen,
  • ● konkrete Sicherheits- oder Betrugsrisiken,
  • ● steuer- oder zahlungsbezogene Compliance-Probleme oder
  • ● gesetzliche bzw. behördliche Anforderungen.

28.3 Der Anbieter erhält vor oder gleichzeitig mit einer Beschränkung eine konkrete Begründung per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger und Gelegenheit zur Stellungnahme.

28.4 Eine ordentliche vollständige Beendigung durch WAY.FOOD wird grundsätzlich mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger unter Angabe der maßgeblichen Gründe erklärt, soweit kein gesetzlich zulässiger Ausnahmefall für eine sofortige Beendigung vorliegt.

28.5 Bereits geschlossene Kundenbuchungen bleiben grundsätzlich bestehen und sind ordnungsgemäß abzuwickeln, soweit nicht im Einzelfall ihre Aufhebung erforderlich ist.

29. Kündigung durch den Anbieter

29.1 Der Plattformvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

29.2 Der Anbieter kann ihn mit Wirkung zum Ende des auf seine Kündigung folgenden Monats beenden.

29.3 Bereits geschlossene Kundenbuchungen bleiben von der Kündigung unberührt und sind ordnungsgemäß zu erfüllen.

30. Änderungen der Anbieterbedingungen

30.1 Änderungen werden dem Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt.

30.2 Die Mitteilung enthält eine verständliche Darstellung der vorgesehenen Änderungen.

30.3 Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Kundenverträge.

30.4 Soweit Änderungen technische oder wirtschaftliche Anpassungen des Anbieters erforderlich machen, ist eine angemessene längere Umsetzungsfrist vorzusehen.

30.5 Der Anbieter ist berechtigt, den Plattformvertrag nach Zugang der Änderungsmitteilung bis zum Ablauf der Ankündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigung wird spätestens in fünfzehn (15) Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung wirksam, sofern nicht eine kürzere Frist gilt. Bereits geschlossene Kundenverträge bleiben hiervon unberührt.

31. Datenzugang nach Vertragsende

31.1 WAY.FOOD bleibt berechtigt bzw. verpflichtet, Buchungs-, Abrechnungs-, Refund-, Reklamations- und sonstige gesetzlich aufbewahrungspflichtige Daten nach Beendigung des Anbieteraccounts im erforderlichen Umfang zu speichern.

31.2 Soweit der Anbieter für noch laufende Buchungen Zugriff benötigt, ist ihm dieser für die notwendige Abwicklung weiterhin zu ermöglichen.

32. Datenzugang während des Vertrags

32.1 WAY.FOOD stellt dem Anbieter während der Vertragslaufzeit Zugang zu denjenigen Daten zur Verfügung, die für die Verwaltung und Optimierung seiner Angebote und die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung erforderlich sind.

32.2 Der Anbieter kann über sein Anbieterkonto insbesondere einsehen:

  • ● seine eigenen Angebots- und Stammdaten,
  • ● seine Buchungs- und Abrechnungsdaten,
  • ● seine Kundenbewertungen und
  • ● aggregierte Daten zu seiner Performance und Sichtbarkeit auf der Plattform.

32.3 WAY.FOOD selbst hat Zugriff auf die vom Anbieter bereitgestellten Daten sowie auf die bei der Plattformnutzung entstehenden Buchungs-, Abrechnungs- und Transaktionsdaten, soweit dies für den Betrieb der Plattform, die Zahlungsabwicklung, die Abrechnung, die Qualitätssicherung und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

32.4 WAY.FOOD übermittelt Daten an Dritte insbesondere:

  • ● an den Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) zur Durchführung der Zahlungsabwicklung,
  • ● an Steuerbehörden zur Erfüllung steuerlicher Meldepflichten,
  • ● an sonstige Behörden und Dritte aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder gerichtlicher Anordnung.

Die Übermittlung erfolgt jeweils nur nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der entsprechenden datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.

32.5 Unbeschadet der Transparenzpflichten nach Ziff. 22 behält sich WAY.FOOD vor, bestimmte Daten und Analysen, insbesondere zu Ranking-Algorithmen, Wettbewerbsvergleichen und Plattform-Statistiken, nicht offenzulegen, soweit dies durch Geschäftsgeheimnisse gerechtfertigt ist..

32.6 Der Anbieter erhält keinen Zugang zu personenbezogenen oder individualisierten Daten anderer Anbieter oder deren Kunden. Soweit WAY.FOOD aggregierte Benchmark- oder Marktinformationen bereitstellt, lassen diese keinen Rückschluss auf einzelne andere Anbieter oder Kunden zu. Eine Weitergabe von Daten an Dritte zu Zwecken, die nicht für den Betrieb der Plattform, die Zahlungsabwicklung oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind, erfolgt nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder datenschutzrechtlich gestattet ist.

33. Datenschutz und Vertraulichkeit

33.1 Die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten richten sich nach den tatsächlichen Verarbeitungsvorgängen und der gesonderten Datenschutzerklärung bzw. etwaig erforderlichen Datenschutzvereinbarungen. Soweit Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, wird dies durch gesonderte Verträge geregelt. Soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 26 DSGVO besteht, wird diese durch eine entsprechende Vereinbarung festgelegt.

33.2 Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte Geschäfts- und Betriebsinformationen vertraulich.

34. Rechtswahl und Gerichtsstand

34.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

34.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird der Sitz von WAY.FOOD als Gerichtsstand vereinbart.

Anlage 1 – Hauptparameter des Rankings und Gründe ihrer relativen Bedeutung

zu Ziffer 22 der Anbieterbedingungen

I. Suchergebnisse („Discover“)

Die Sortierung der Suchergebnisse bestimmt sich nach den folgenden Hauptparametern in absteigender Bedeutung. Die Reihenfolge gibt zugleich die relative Bedeutung der Parameter wieder. Ein vorrangiger Parameter kann durch die nachfolgenden Parameter nicht ausgeglichen werden, soweit nachstehend nichts Abweichendes beschrieben ist. Die nachfolgend beschriebenen Parameter sind die maßgeblichen Kriterien für die reguläre algorithmische Sortierung der Discover-Suchergebnisse. Weitere, nicht aufgeführte Faktoren werden nicht berücksichtigt.

1. Passgenauigkeit des Angebots

Anbieter mit einem konkret buchbaren Paket, das zur angefragten Gästezahl und zum Budget passt, werden stets vor Anbietern angezeigt, für die nur ein individuelles Angebot möglich wäre. Dieser Parameter geht allen weiteren vor, auch der Abonnement-Stufe. Ein Angebot gilt als „konkret buchbar“, wenn die Gästezahl, der Budgetrahmen und die wesentlichen Leistungsmerkmale übereinstimmen und keine individuellen Verhandlungen erforderlich sind.

Die Passgenauigkeit besitzt damit absoluten Vorrang. Ein Anbieter, der für die konkrete Gästezahl und das angegebene Budget kein unmittelbar buchbares Paket anbietet, kann einen Anbieter mit einem passenden, konkret buchbaren Paket weder aufgrund einer höheren Abonnement-Stufe noch aufgrund besserer Qualitäts-, Bewertungs- oder sonstiger nachfolgender Rankingwerte überholen.

2. Abonnement-Stufe

Die Abonnement-Stufen werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt:

Premium Plus, Premium, Basic und Free.

Die Abonnement-Stufe ist eine entgeltliche Leistung und beeinflusst die Platzierung stärker als alle nachfolgenden Parameter zusammen. Anbieter ohne kostenpflichtiges Abonnement sind vollständig gelistet und buchbar.

Innerhalb derselben Passgenauigkeitsgruppe wird ein Anbieter einer höheren Abonnement-Stufe stets vor einem Anbieter einer niedrigeren Abonnement-Stufe eingeordnet. Die nachfolgend unter Ziffern 3 bis 6 beschriebenen Parameter können diesen Rangunterschied nicht ausgleichen. Ein Free-Anbieter kann daher beispielsweise innerhalb derselben Passgenauigkeitsgruppe nicht aufgrund eines besseren Qualitäts-Scores oder besserer Kundenbewertungen vor einem Basic-Anbieter platziert werden.

Die Abonnement-Stufe ist damit der einzige Rankingparameter, durch den ein Anbieter seine relative Platzierung unmittelbar gegen Entgelt verbessern kann. Das Entgelt bewirkt keine bevorzugte Listung gegenüber einem tatsächlich passenden, konkret buchbaren Angebot nach Ziffer 1, sondern eine bessere relative Position innerhalb derselben Passgenauigkeitsgruppe.

Eine laufende kostenlose Testphase einer kostenpflichtigen Abonnement-Stufe wird für die Dauer der Testphase im Ranking wie die betreffende Abonnement-Stufe behandelt.

3. Übereinstimmung mit optionalen Suchfiltern

Hat der Kunde einen für das Ranking berücksichtigten optionalen Suchfilter, insbesondere einen Zubereitungsfilter, gesetzt, wird innerhalb derselben Abonnement-Stufe berücksichtigt, ob das Angebot diesem Filter entspricht. Eine fehlende Übereinstimmung führt nicht zum Ausschluss. Eine Übereinstimmung verbessert lediglich die relative Position innerhalb der jeweiligen Abonnement-Stufe. Der Filter kann weder die Rangfolge der Abonnement-Stufen verändern noch den absoluten Vorrang der Passgenauigkeit nach Ziffer 1 überwinden.

4. Interner Qualitäts- und Verlässlichkeits-Score

Jeder Anbieter startet mit einem neutralen Wert; der automatisiert berechnete Score bewegt sich regulär innerhalb einer festgelegten Bandbreite.

Der Score bildet insbesondere Erfahrungen aus dem tatsächlichen Buchungs- und Kommunikationsgeschehen auf der Plattform ab. Positiv berücksichtigt werden insbesondere erfolgreich abgeschlossene und bestätigte Buchungen, gute freigegebene Kundenbewertungen und eine schnelle Reaktion auf Kundenanfragen. Negativ berücksichtigt werden insbesondere Nichtreaktionen auf Anfragen, Anbieter-Stornierungen, sehr schlechte Kundenbewertungen, Verstöße gegen die Kommunikationsregeln nach vorheriger Verwarnung sowie Absagen; bei Absagen wird deren Grund unterschiedlich gewichtet. Eine plausible Absage wegen eines außerhalb des Einzugsgebiets liegenden Veranstaltungsortes wirkt sich nicht negativ aus.

Kundenbewertungen können damit in zweifacher Weise Bedeutung für das Ranking haben: Einzelne besonders gute oder besonders schlechte Bewertungen können den Qualitäts- und Verlässlichkeits-Score beeinflussen; daneben wird nach Ziffer 5 der Durchschnitt der veröffentlichten Kundenbewertungen als eigenständiger Rankingparameter berücksichtigt.

WAY.FOOD kann den Score im Einzelfall manuell korrigieren, insbesondere zur Fehlerbereinigung; jede Korrektur wird protokolliert. Eine manuelle Korrektur dient nicht der redaktionellen Bevorzugung einzelner Anbieter und kann die durch die Abonnement-Stufe vorgegebene Rangfolge nicht überwinden. Der Score kann insbesondere nicht gegen Zahlung erhöht oder anderweitig käuflich beeinflusst werden.

5. Durchschnitt der veröffentlichten Kundenbewertungen

Als weiterer eigenständiger Rankingparameter wird der Durchschnitt der veröffentlichten Kundenbewertungen des jeweiligen Anbieters berücksichtigt. Maßgeblich ist der durchschnittliche Sterne-Wert der veröffentlichten Bewertungen; die bloße Anzahl der abgegebenen oder veröffentlichten Bewertungen ist kein eigenständiger Rankingfaktor.

Ein höherer durchschnittlicher Bewertungswert wirkt sich innerhalb der nach den Ziffern 1 bis 4 bereits bestimmten Rangordnung positiv auf die Platzierung aus. Der Bewertungsschnitt ist gegenüber dem Qualitäts- und Verlässlichkeits-Score nach Ziffer 4 nachrangig. Er kann insbesondere weder eine niedrigere Abonnement-Stufe ausgleichen noch den Vorrang eines konkret passenden und buchbaren Angebots nach Ziffer 1 überwinden.

Mit diesem Parameter werden die von Kunden veröffentlichten Erfahrungen mit dem Anbieter als unmittelbarer Qualitätsindikator berücksichtigt.

6. Höhe der Anzahlungsquote

Die Höhe der für die jeweilige Buchung geltenden Anzahlungsquote dient ausschließlich als letzter Gleichstands-Entscheider. Sie hat gegenüber sämtlichen vorstehenden Parametern die geringste Bedeutung.

Nur wenn zwei oder mehrere Anbieter nach Anwendung der Ziffern 1 bis 5 ansonsten dieselbe Rankingposition erreichen, wird die Anzahlungsquote zur abschließenden Reihenfolge herangezogen. Dabei wirkt sich eine niedrigere Anzahlungsquote geringfügig zugunsten der Platzierung aus.

Die Anzahlungsquote kann keinen Unterschied bei Passgenauigkeit, Abonnement-Stufe, Suchfilterübereinstimmung, Qualitäts- und Verlässlichkeits-Score oder Kundenbewertung ausgleichen und besitzt daher im regulären Ranking nur eine sehr geringe praktische Bedeutung.

II. Übersichtsflächen ohne Suchanfrage

Für Darstellungsflächen, auf denen keine konkrete „Discover“-Suchanfrage des Kunden zugrunde liegt, gelten eigenständige Sortierlogiken. Die unter Ziffer I. beschriebene Reihenfolge der sechs Parameter findet dort nur Anwendung, soweit dies nachfolgend ausdrücklich angegeben ist.

1. Startseite, Kartenansicht und allgemeine Anbieter-Listen

Auf Startseite, Kartenansicht und Anbieter-Listen werden Anbieter nach Abonnement-Stufe gruppiert.

Die Gruppen werden in der Reihenfolge Premium Plus, Premium, Basic und Free dargestellt. Innerhalb derselben Abonnement-Stufe erfolgt die Reihenfolge zufällig. Weitere Qualitäts-, Bewertungs- oder Verhaltensparameter bestimmen die Reihenfolge innerhalb dieser Gruppen nicht.

2. Städteseiten

Auf Städteseiten wird nach Abonnement-Stufe und sodann nach Entfernung sortiert. Die Abonnement-Stufe ist damit auch hier der vorrangige Sortierparameter; die Entfernung wird erst innerhalb der danach verbleibenden Reihenfolge berücksichtigt.

3. „Ähnliche Anbieter“

Bei der Darstellung ähnlicher Anbieter wird zunächst zwischen Anbietern mit kostenpflichtigem Abonnement und Free-Anbietern unterschieden. Anschließend werden die Übereinstimmung der Kategorie, das Land, die Entfernung und schließlich die konkrete Abonnement-Stufe berücksichtigt.

III. Concierge-Vermittlung

Bei der manuellen Vermittlung von Anfragen durch WAY.FOOD ist der einzige algorithmische Parameter die Entfernung zum Veranstaltungsort; die Auswahl trifft ein Mitarbeiter. Die Abonnement-Stufe des Anbieters kann dem zuständigen Mitarbeiter angezeigt werden, ist bei der Concierge-Vermittlung jedoch kein algorithmischer Sortierparameter. Die abschließende Auswahl des oder der vorgeschlagenen Anbieter erfolgt durch einen Mitarbeiter und nicht ausschließlich automatisiert. Die Concierge-Vermittlung erfolgt nicht nach den vorstehenden Ranking-Parametern. Die abschließende Auswahl des oder der vorgeschlagenen Anbieter erfolgt durch einen Mitarbeiter und nicht ausschließlich automatisiert. Die Concierge-Vermittlung erfolgt nicht nach den vorstehenden Ranking-Parametern.

IV. Keine weiteren Einflussfaktoren

Der einzige entgeltliche Einfluss auf das Ranking ist die unter Ziffer I.2 beschriebene Abonnement-Stufe. Darüber hinaus gibt es keine bezahlte Einzelplatzierung, kein „Featured“- oder „Sponsored“-Programm und keine redaktionelle Bevorzugung einzelner Anbieter. Insbesondere besteht keine Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Einzelzahlung eine bestimmte Position in den Suchergebnissen zu erwerben oder einen Anbieter manuell an einer bestimmten Position festzusetzen. Klickzahlen, Profilaufrufe, Konversionsraten, die Anzahl der Bewertungen und das Preisniveau sind in den Suchergebnissen keine Ranking-Faktoren. Auch die Entfernung beeinflusst innerhalb der „Discover“-Suchergebnisse nicht die relative Reihenfolge der angezeigten Anbieter. Sie kann dort jedoch als Voraussetzung dafür berücksichtigt werden, ob ein Anbieter für den betreffenden Veranstaltungsort überhaupt in die Ergebnisgruppe einbezogen wird. Dies ist von der anschließenden Sortierung der einbezogenen Anbieter zu unterscheiden. WAY.FOOD kann den Qualitäts- und Verlässlichkeits-Score in begründeten Einzelfällen manuell korrigieren, insbesondere zur Fehlerbereinigung oder bei festgestellten Manipulationsversuchen. Jede solche Korrektur wird protokolliert, ist nicht gegen Entgelt möglich und kann die durch die Abonnement-Stufe vorgegebene Rangfolge nicht überwinden.

Die Anzahl der Kundenbewertungen ist ebenfalls kein Rankingparameter; berücksichtigt wird ausschließlich der unter Ziffer I.5 beschriebene durchschnittliche Bewertungswert.

WAY.FOOD bevorzugt keine mit ihr verbundenen Anbieter.

Es bestehen ferner keine Affiliate- oder Referral-Programme, deren Teilnahme die Rankingposition eines Anbieters verbessert.

V. Gründe der relativen Bedeutung und Möglichkeiten der Einflussnahme

Die Reihenfolge der Parameter folgt dem Interesse der Kunden an einer tatsächlich buchbaren, passenden und verlässlichen Leistung: Buchbarkeit und Passgenauigkeit zuerst, danach die Finanzierung des Plattformbetriebs über die transparent ausgewiesene Abonnement-Platzierung, sodann Qualität und Verlässlichkeit des Anbieters aus dem tatsächlichen Buchungsgeschehen.

Im Einzelnen beruht die relative Bedeutung der Parameter auf folgenden Erwägungen:

1. Passgenauigkeit des Angebots

Die Passgenauigkeit besitzt die höchste Bedeutung, weil ein Suchergebnis für den Kunden in erster Linie tatsächlich nutzbar sein soll. Ein konkret für Gästezahl und Budget buchbares Angebot erfüllt den mit der Suche verfolgten Zweck unmittelbarer als ein Anbieter, bei dem zunächst ein individuelles Angebot eingeholt werden muss. Deshalb geht die tatsächliche Buchbarkeit allen anderen Rankingparametern vor.

2. Abonnement-Stufe

Die Abonnement-Stufe steht an zweiter Stelle. WAY.FOOD finanziert den Plattformbetrieb unter anderem über kostenpflichtige Anbieter-Abonnements und räumt den jeweiligen Abonnement-Stufen als Bestandteil dieser entgeltlichen Leistung eine unterschiedliche relative Sichtbarkeit ein. Dieser entgeltliche Rankingeffekt wird gegenüber den Anbietern ausdrücklich offengelegt.

Seine Wirkung ist bewusst auf Angebote beschränkt, die nach der vorrangigen Passgenauigkeitsprüfung miteinander vergleichbar sind. Ein höheres Abonnement kann daher nicht die fehlende konkrete Buchbarkeit eines Angebots kompensieren. Innerhalb derselben Passgenauigkeitsgruppe ist der Einfluss der Abonnement-Stufe dagegen stärker als der Einfluss sämtlicher nachfolgender Rankingparameter zusammen.

3. Übereinstimmung mit Suchfiltern

Vom Kunden aktiv gesetzte Suchfilter spiegeln zusätzliche Präferenzen des Kunden wider und werden deshalb für die Verfeinerung der Ergebnisse berücksichtigt. Sie sind gegenüber Passgenauigkeit und Abonnement-Stufe nachrangig, weil eine fehlende Übereinstimmung mit einem optionalen Filter das Angebot nicht notwendig ungeeignet oder unbuchbar macht.

4. Qualitäts- und Verlässlichkeits-Score

Der interne Score berücksichtigt die aus dem tatsächlichen Plattformgeschehen ableitbare Zuverlässigkeit und Qualität eines Anbieters. Er soll insbesondere Anbieter begünstigen, die Buchungen zuverlässig durchführen, Anfragen beantworten und positive Kundenerfahrungen erzeugen, und negative Erfahrungen wie Nichtreaktionen, unbegründete Absagen oder Anbieter-Stornierungen angemessen berücksichtigen. Er ist gegenüber den vorstehenden Parametern nachrangig, weil das vergangene Verhalten eines Anbieters die konkrete Passgenauigkeit des aktuellen Angebots nicht ersetzen soll.

5. Durchschnitt der Kundenbewertungen

Der durchschnittliche Bewertungswert dient als zusätzlicher, unmittelbar aus veröffentlichten Kundenerfahrungen abgeleiteter Qualitätsindikator. Er wird bewusst erst nach dem umfassenderen Qualitäts- und Verlässlichkeits-Score berücksichtigt, weil dieser neben Bewertungen weitere tatsächliche Faktoren wie Buchungsdurchführung, Reaktionsverhalten und Stornierungen einbezieht. Die Anzahl der Bewertungen wird nicht berücksichtigt, damit ein Anbieter nicht allein aufgrund einer größeren Zahl bereits abgeschlossener Transaktionen bevorzugt wird.

6. Anzahlungsquote

Die Anzahlungsquote besitzt lediglich die Funktion eines letzten Gleichstands-Entscheiders. Zahlungsbedingungen können für Kunden zwar von Bedeutung sein, sollen gegenüber der tatsächlichen Passgenauigkeit, dem transparent ausgewiesenen Abo-Ranking sowie den Qualitäts- und Bewertungsparametern aber keine eigenständige maßgebliche Rankingwirkung entfalten. Deshalb wird sie nur bei einem ansonsten bestehenden Gleichstand berücksichtigt.

Kunden können die ihnen angezeigten Ergebnisse insbesondere durch die bei der Suche angegebenen Parameter wie Gästezahl und Budget sowie durch verfügbare optionale Suchfilter beeinflussen. Anbieter können ihre Position insbesondere dadurch beeinflussen, dass sie konkret buchbare und zu den Suchparametern passende Angebote bereitstellen, ihre Abonnement-Stufe wählen und durch zuverlässige Buchungsabwicklung, schnelle Reaktionen und eine hohe Leistungsqualität die nachgelagerten Qualitäts- und Bewertungsparameter beeinflussen.

Eine unmittelbare entgeltliche Einflussnahme auf die Rankingposition ist ausschließlich über die unter Ziffer I.2 transparent beschriebene Abonnement-Stufe möglich.

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