Stand: 26. Mai 2026
Die Online-Plattform WAY.FOOD wird von der Portal Minds UG (haftungsbeschränkt) betrieben (im Folgenden nur „WAY.FOOD“). Diese Online-Plattform soll Betreiber von Imbisswagen und deren potenzielle Auftraggeber bequem, schnell und ansprechend auf einem digitalen Marktplatz zusammenbringen. WAY.FOOD wird dabei in der Rolle eines Marktplatzbetreibers und Vermittlers tätig, ohne an der eigentlichen Leistungserbringung zwischen den vermittelten Parteien beteiligt zu sein. In diesem Sinne wird das folgende vereinbart:
1.1 Auf der Plattform von WAY.FOOD können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die mindestens einen Imbisswagen bewirtschaften, („FOODTRUCKER“) nach den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen samt ihren Anlagen (insgesamt „Nutzungsbedingungen“) Waren und Dienstleistungen des Imbisswagenbetriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber den Auftraggebern anbieten und vertreiben.
1.2 Auftraggeber können sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, wie beispielsweise Veranstalter und Festivalbetreiber, oder auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Auch Auftraggeber können Aufträge für FOODTRUCKER über den Marktplatz veröffentlichen.
1.3 WAY.FOOD unterstützt die NUTZER (FOODTRUCKER und Auftraggeber) vornehmlich mit technischer Bereitstellung des Marktplatzes, bei der Kontakt- und Geschäftsvermittlung über den Marktplatz sowie der Erstellung und Verwaltung von Angeboten auf dem Marktplatz.
1.4 Grundsätzlich behält sich WAY.FOOD die Ausübung der negativen Vertragsfreiheit vor, insbesondere die Aufnahme eines NUTZERS auf der Plattform abzulehnen. Der Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung der erfolgreichen Prüfung des NUTZERS gemäß Ziffer 4 durch WAY.FOOD.
2.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln abschließend die zwischen WAY.FOOD und dem NUTZER geltenden Vereinbarungen für die vertraglichen Leistungen im Zusammenhang mit der Plattform.
2.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen WAY.FOOD mit dem NUTZER oder seinem Rechtsnachfolger, die die Nutzung der Plattform zum Gegenstand haben, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
2.3 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des NUTZERS, die WAY.FOOD nicht ausdrücklich anerkennt, sind für WAY.FOOD, auch ohne deren ausdrückliches Widersprechen, unverbindlich. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn WAY.FOOD in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des NUTZERS vorbehaltlos dem NUTZER Leistungen bereitstellt oder gegenüber dem NUTZER erbringt.
3.1 WAY.FOOD hat die Befugnis, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Solche Änderungen werden von WAY.FOOD dem NUTZER mindestens sechs Wochen vor ihrer Wirksamkeit in Textform mitgeteilt („Änderungsmitteilung"). WAY.FOOD wird in der Änderungsmitteilung jeweils auf das Sonderkündigungsrecht des NUTZER und die Rechtsfolgen seines Schweigens ausdrücklich hinweisen. Dem NUTZER steht nach seiner Wahl ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung oder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des FOODTRUCKERS innerhalb von sechs Wochen nach der Änderungsmitteilung keine Sonderkündigung, so werden die Änderungen zum angekündigten Zeitpunkt wirksam.
3.2 WAY.FOOD hat weiterhin das Recht, im Rahmen etwaiger Weiterentwicklungen der Plattform Teilfunktionen zu verändern oder zu entfernen. Dies hat auf den Bestand des jeweiligen Vertrages und dessen Laufzeit, solange für den NUTZER die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird, keine Auswirkungen. WAY.FOOD ist insbesondere berechtigt, das Leistungsangebot, insbesondere Inhalt und Struktur sowie Benutzeroberfläche samt Funktionalitäten der Plattform sowie etwaig zugehörige Erweiterungsmodule zu ändern, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem NUTZER geschlossenen Vertrages nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Änderungen müssen im Hinblick auf die Aktualität des Leistungsangebots, insbesondere der verwendeten Software, der visuellen Darstellung, der Bedienbarkeit, der Verfügbarkeit, der Sicherheit oder der angebotenen Inhalte für WAY.FOOD erforderlich sein, um die Funktionalität des Leistungsangebots aufrecht zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Der NUTZER wird über entsprechende Änderungen benachrichtigt.
4.1 Auf Anfrage des FOODTRUCKERS zur Teilnahme auf der Plattform als Anbieter von Imbisswagen und anschließend positiver Prüfung der Anforderungen gemäß dieser Nutzungsbedingungen und der Anlage 1 (Onboarding - FOODTRUCK), legt WAY.FOOD ein Nutzerkonto für den FOODTRUCKER an. Pro angemeldetem Imbisswagen wird dem Nutzerkonto jeweils ein Sub-Nutzerkonto angelegt. Nur Imbisswagen mit eigenem Sub-Nutzerkonto dürfen über WAY.FOOD beworben werden.
4.2 Auf Anfrage des Auftraggebers zur Teilnahme auf der Plattform als Auftraggeber und anschließend positiver Prüfung der Anforderungen gemäß dieser Nutzungsbedingungen und der Anlage 2 (Onboarding - Auftraggeber) zur Teilnahme, legt WAY.FOOD zu Gunsten des Auftraggebers ein Nutzerkonto an.
5.1 Der FOODTRUCKER darf auf dem Marktplatz Angebote gemäß Ziffer 1.1 mittels des jeweiligen Sub-Nutzerkontos tätigen, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Betrieb des im Sub-Nutzerkonto hinterlegten Imbisswagens zum Zeitpunkt des Angebotes vorliegen. Sämtliche Informationen zu den einzelnen Angeboten, deren Preis und weitere Stammdaten werden vom FOODTRUCKER über seine (Sub-) Nutzerkonten für den Abruf über den Marktplatz eingepflegt.
5.2 Der Auftraggeber darf auf dem Marktplatz Aufträge für FOODTRUCKER gemäß Ziffer 1.1 tätigen, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Imbisswagens zum Zeitpunkt der Bewerbung des Auftrages vorliegen. Sämtliche Informationen zu den einzelnen Aufträgen, deren Vergabevoraussetzungen, Kosten, Anforderungen an den FOODTRUCKER und weitere Stammdaten werden vom Auftraggeber über sein Nutzerkonto für den Abruf über den Marktplatz eingepflegt.
5.3 Der NUTZER sorgt für Aktualität, Vollständigkeit, Gesetzeskonformität und Richtigkeit seiner Angebote/Aufträge und wird diese unverzüglich anpassen, sofern Änderungen eintreten. Sofern der NUTZER von Dritten wegen auf eine mögliche Rechtsverletzung durch sein Angebot/Auftrag hingewiesen wird oder der Dritte Rechte wegen einer Rechtsverletzung geltend macht, wird der NUTZER WAY.FOOD unverzüglich unterrichten und die notwendigen Unterlagen zur Prüfung der Rechtsverletzung an WAY.FOOD übermitteln.
6.1 WAY.FOOD setzt auf dem Marktplatz verschiedene Rankingmechanismen ein. Deren Beschreibung ist in Anlage 3 (Rankingmechanismen) enthalten.
6.2 Von Zeit zu Zeit wird WAY.FOOD im Rahmen von Aktionen und Kampagnen eine Reihe von Vorteilen anbieten. Diese können gesondert beworben werden (bspw. mit Newsletter, Banner, etc). Der Zugang des NUTZERS zu solchen Aktionen und Kampagnen steht in WAY.FOOD eigenem Ermessen.
7.1 WAY.FOOD betreibt den Marktplatz und unterstützt den NUTZER in technischen Belangen nach eigenem Ermessen, insbesondere bei der Stammdatenanlage und -pflege.
7.2 Sofern WAY.FOOD, insbesondere durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), verpflichtet ist, werden die erforderlichen Stamm- und Umsatzdaten an die zuständigen Finanzbehörden übermittelt.
8.1 Der NUTZER wird keine Angebote, Aufträge oder Inhalte auf dem Marktplatz anbieten oder vertreiben, die gegen geltendes Recht verstoßen.
8.2 Der NUTZER wird im Zusammenhang mit den eingepflegten Daten und der Nutzung des Marktplatzes keine Rechte Dritter (z. B. Namens-, Marken-, Urheber-, Bildnis- und Datenschutzrechte) verletzen und überträgt WAY.FOOD das einfache Nutzungsrecht an den eingepflegten Inhalten für den Zeitraum der Nutzung des Marktplatzes durch den NUTZER.
8.3 Der NUTZER stellt die technische Kompatibilität zur Anbindung seiner erforderlichen IT-Systeme an den Marktplatz sicher.
8.4 Der NUTZER ist für die Sicherheit seiner Systeme verantwortlich und hat alle Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz und zur Abwehr von Schadsoftware notwendig sind.
8.5 Der NUTZER ist verpflichtet, WAY.FOOD jedwede Fehler, Mängel und Störungen des Marktplatzes unverzüglich mitzuteilen und ihm bei der Mangelfeststellung und -beseitigung zu unterstützen, insbesondere unverzüglich Einsicht in die Informationen zu gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens eines Mangels ergeben.
9.1 FOODTRUCKER tragen, vorbehaltlich anderweitiger Absprachen mit dem Auftraggeber, insbesondere Sorge dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Erbringung Ihrer Leistung gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber vorliegen, beispielsweise:
9.2 Auftraggeber tragen, vorbehaltlich anderweitiger Absprachen mit dem FOODTRUCKER, Sorge dafür, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Auftragsabwicklung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den FOODTRUCKER vorliegen, insbesondere:
10.1 Die Nutzung des Marktplatzes wird nach den Regelungen der Anlage 4 vom NUTZER vergütet. Etwaige zusätzlich von WAY.FOOD erbrachte Leistungen wie etwaige Konfigurationen, Implementierungen, Parametrisierungen, Einweisungen, Schulungen und Anpassungen sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen genauso wie sonstige Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich als Leistungsgegenstand bestimmt sind, gesondert zu vergüten.
10.2 Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat WAY.FOOD das Recht, die Preise und Vergütungen für die jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. WAY.FOOD wird dem NUTZER die Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der NUTZER die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats außerordentlich zu kündigen. Im Fall der Sonderkündigung gelten bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise.
10.3 Einwendungen gegen die von WAY.FOOD übermittelten Rechnungen sind innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung vom NUTZER gegenüber WAY.FOOD zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom NUTZER genehmigt.
11.1 WAY.FOOD strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit des Marktplatzes von 98 % pro Kalenderjahr während der üblichen Nutzungszeit (werktags von 06:00 bis 18:00 Uhr) an. Bei der Berechnung bleiben Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf WAY.FOOD nicht beeinflussbare Störungen des Internets oder auf sonstigen von WAY.FOOD nicht zu vertretenden Umständen oder die auf höhere Gewalt beruhen, einschließlich einer Epidemie oder Pandemie, außer Betracht.
12.1 Für den Fall der Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, oder soweit dies aus Gründen der Sicherheit oder Integrität des Marktplatzes erforderlich sein sollte, ist WAY.FOOD berechtigt, den Marktauftritt des NUTZERS zeitweise oder dauerhaft zu beschränken. Selbiges gilt, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 17.2 vorliegt oder ein begründeter Verdacht besteht, dass die Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung erfüllt sind.
13.1 WAY.FOOD ist für die zum Zwecke des Vertrages von ihr zur Verfügung gestellte technische Infrastruktur verantwortlich.
13.2 WAY.FOOD ist nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation, welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt werden verantwortlich. WAY.FOOD ist auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung und Datenwiedergabe, welche durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf der Auftraggeber-/Nutzerseite entstehen, verantwortlich.
13.3 Der NUTZER ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege als auch die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich.
13.4 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch WAY.FOOD, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet WAY.FOOD im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stets unbeschränkt:
13.5 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der NUTZER regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit WAY.FOOD, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, soweit zugleich Ziff. 1 dieses § Anwendung findet.
13.6 Die verschuldensunabhängige Haftung von WAY.FOOD auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen. Vorstehende Regelungen dieses Paragraphen bleiben hiervon unberührt.
13.7 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
14.1 Der NUTZER stellt WAY.FOOD für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des NUTZERS im Zusammenhang mit der Nutzung des Marktplatzes ergeben, und die der NUTZER zu vertreten hat.
15.1 Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Vertragsparteien werden insbesondere personenbezogene Daten der jeweils anderen Vertragspartei im Sinne des Art. 28 DSGVO nur im Rahmen von deren Weisungen erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter(innen) zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
15.2 Die Vertragsparteien werden Informationen, Unterlagen, Materialien und Hilfsmittel, die sie im Zusammenhang mit zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnissen erhalten, nur zur Vertragsdurchführung verwenden. Sie werden die Informationen, Unterlagen, Materialien und Hilfsmittel, den Abschluss von Verträgen sowie deren Gegenstand und Inhalt vertraulich behandeln und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter(innen) sicherstellen. Die vorstehende Regelung (Datenschutz) bleibt hiervon unberührt.
15.3 Der NUTZER erklärt sich mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einverstanden.
16.1 Die Vertragsparteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen vertraulich behandeln. Vertrauliche Informationen und die Stammdaten, die sich die Vertragsparteien gegenseitig zur Verfügung stellen, dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Die Vertragsparteien haben die zur Erfüllung der Vertragsinhalte überlassenen Unterlagen und Informationen im jeweils gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren.
17.1 Fragt der NUTZER die Löschung seines Nutzerkontos bei WAY.FOOD an, so wird sein Marktauftritt zum Monatsende des darauffolgenden Monats gesperrt, im Falle des FOODTRUCKERS werden zum selben Zeitpunkt die bestehenden Sub-Nutzerkonten gesperrt. Gleiches gilt für die Beendigung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen WAY.FOOD und dem NUTZER.
17.2 Die Vertragspartner haben das Recht, diese Nutzungsbedingungen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Beendigung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
17.3 Die vom NUTZER bis zur Sperrung seines Marktauftritts bzw. bis zur Beendigung seiner vertraglichen Beziehung zu WAY.FOOD hinterlegten Produktinformationen, wie die eingegebenen Daten und Informationen, dürfen von WAY.FOOD auf dem bestehenden Stand belassen werden.
17.4 Die Stammdaten des NUTZERS, dessen Zugang zum Marktplatz dauerhaft aufgrund einer Löschung des Marktauftritts oder wegen anderweitiger Beendigung der vertraglichen Beziehungen zu WAY.FOOD gesperrt wurde, werden seitens WAY.FOOD spätestens fünf Jahre nach der Sperrung endgültig gelöscht.
18.1 Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur nach deren ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung von WAY.FOOD gegenüber dem FOODTRUCKER. Von vorgenanntem ausgenommen sind Änderungen gemäß Ziffer 3.
18.2 Die Vertragssprache ist deutsch. Auch Angebote und Aufträge auf dem Marktplatz können nur in deutscher Sprache aufgegeben werden.
18.3 Der NUTZER kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit auf dem Marktplatz abrufen und über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken und/oder elektronisch speichern. Daneben werden diese Nutzungsbedingungen dem NUTZER mit der Bestätigung seines Nutzungskontos zugesandt.
18.4 Die Abtretung von Rechten an Dritte aus diesem Vertrag ist dem NUTZER nur mit schriftlicher Zustimmung von WAY.FOOD gestattet. § 354a HGB bleibt unberührt.
18.5 Der NUTZER kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung von WAY.FOOD aufrechnen.
19.1 Eine Direktbuchung über den als „way.food Check-out" gekennzeichneten Zahlungsvorgang wird mit dem erfolgreichen Online-Zahlungseingang verbindlich. Ein gesonderter Bestätigungsschritt durch den FOODTRUCKER ist nicht erforderlich. Der FOODTRUCKER hält seinen Kalender aktuell; eine bestätigte Buchung blockiert den Termin automatisch.
19.2 Bereits eine offene Chat-Anfrage (verhandelte Buchung ohne Zahlung) reserviert beim FOODTRUCKER einen Kalender-Slot, um Doppelbelegung zu vermeiden. Bei Ablehnung oder Auto-Stornierung wird der Slot freigegeben.
19.3 Verbindliche Chat-Angebote (sogenanntes „individuelles Paket") sind für den FOODTRUCKER sieben (7) Tage gültig (höchstens jedoch bis kurz vor dem Event). Ein vom FOODTRUCKER nachgereichtes überarbeitetes Angebot ersetzt das jeweils vorherige.
20.1 Additives Modell. Der Auftraggeber zahlt den vom FOODTRUCKER kalkulierten Netto-Preis zuzüglich einer prozentualen Service-Gebühr von WAY.FOOD und einer pauschalen Plattformgebühr von 7,95 € pro Buchung. Diese Gebühren werden auf den FOODTRUCKER-Netto aufaddiert und vom Auftraggeber getragen — der FOODTRUCKER erhält 100 % seines kalkulierten Paket-Preises. Die konkrete Höhe der Service-Gebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Tarif-Übersicht in den Abonnement-Konditionen.
20.2 Anzahlung. Beim Check-out wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 % des FOODTRUCKER-Netto online über Stripe eingezogen, zusammen mit der Service-Gebühr und der Plattformgebühr („Due today"). FOODTRUCKER können die Anzahlung pro Paket auf bis zu 50 % erhöhen.
20.3 Restzahlung. Der Restbetrag (FOODTRUCKER-Netto abzüglich Anzahlung) ist direkt zwischen Auftraggeber und FOODTRUCKER abzuwickeln — wahlweise vor Ort am Event oder per Überweisung nach Absprache zwischen den Parteien. WAY.FOOD vereinnahmt den Restbetrag nicht.
20.4 Auszahlung. Die online gezahlte Anzahlung wird vierzehn (14) Tage nach dem Event-Datum über Stripe Connect an den FOODTRUCKER ausgekehrt. Bis dahin verwahrt WAY.FOOD den Betrag; Storno-Splits gemäß Ziffer 22 greifen vor Auszahlung.
20.5 Plattformgebühr. Die Plattformgebühr (7,95 €) ist außer im 24-Stunden-Free-Cancel-Window (Ziffer 22.1) und beim Caterer-Storno (Ziffer 24) nicht erstattbar.
20.6 Stripe-Refund-Gebühren trägt WAY.FOOD — der Auftraggeber erhält den ausgewiesenen Rückerstattungs-Betrag ungeschmälert.
21.1 WAY.FOOD stellt dem Auftraggeber eine MwSt-konforme Rechnung ausschließlich über die online vereinnahmten Beträge (Service-Gebühr und Plattformgebühr) aus.
21.2 Die Rechnung über den FOODTRUCKER-Netto (Catering-Leistung) ist eine Pflicht des FOODTRUCKERS gegenüber dem Auftraggeber. WAY.FOOD stellt dem FOODTRUCKER die hierfür nötigen Auftraggeber-Rechnungsdaten und die Paket-Zusammenfassung im FOODTRUCKER-Backend zur Verfügung.
21.3 Zusätzlich erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung von WAY.FOOD (Eventdaten, FOODTRUCKER, Gesamtpreis, Anzahlung, Restbetrag-Hinweis). Sie ist rein dokumentarisch und stellt keine Steuerrechnung dar.
22.1 24-Stunden-Free-Cancel-Window. Storniert der Auftraggeber innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Buchungs-Bezahlung, erfolgt eine vollständige Rückerstattung aller online gezahlten Beträge einschließlich der Plattformgebühr.
22.2 Storno-Tabelle außerhalb des Free-Window. Außerhalb des Free-Window richtet sich die Rückerstattung nach dem Abstand zum Event-Datum:
| Storno-Zeitpunkt | FOODTRUCKER behält (von der Anzahlung) | WAY.FOOD behält (von der Service-Gebühr) | Auftraggeber erhält |
|---|---|---|---|
| ≥ 30 Tage vor Event | 0 % | 20 % | volle Anzahlung + 80 % der Service-Gebühr |
| 14–29 Tage | 30 % | 50 % | 70 % der Anzahlung + 50 % der Service-Gebühr |
| 7–13 Tage | 60 % | 75 % | 40 % der Anzahlung + 25 % der Service-Gebühr |
| 0–6 Tage | 100 % | 100 % | keine Rückerstattung |
22.3 Die Plattformgebühr (7,95 €) ist gemäß Ziffer 20.5 nicht erstattbar und im Storno-Ergebnis berücksichtigt. Im Storno-Dialog werden dem Auftraggeber eine zusammengefasste Stornogebühr und ein Rückerstattungs-Betrag ausgewiesen.
23.1 Storniert der Auftraggeber innerhalb von vierzehn (14) Tagen vor dem Event-Datum (Tarife 7–13 und 0–6 Tage gemäß Ziffer 22.2), steht dem FOODTRUCKER nach § 648 Satz 2 BGB dem Grunde nach ein gesetzlicher Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen gegenüber dem Auftraggeber zu. Diese gesetzliche Rechtslage bleibt unberührt.
23.2 Vertraglicher Verzicht. Mit Abschluss des Nutzungsvertrags mit WAY.FOOD — das heißt mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen bei der Anmeldung — erkennt der FOODTRUCKER die Storno-Tarife gemäß Ziffer 22 als abschließende Regelung seiner Ansprüche aus einem Auftraggeber-Storno an und verpflichtet sich gegenüber WAY.FOOD, einen über die Storno-Tarife hinausgehenden Anspruch aus § 648 BGB nicht gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Insbesondere fordert der FOODTRUCKER den über die Storno-Tarife hinausgehenden Teil der Vergütung nicht separat und nicht außerhalb der Plattform beim Auftraggeber ein. Dieser Verzicht wirkt zugunsten des Auftraggebers (§ 328 BGB).
23.3 § 648 BGB ist dispositives Recht; die Abbedingung nach Ziffer 23.2 ist zwischen WAY.FOOD und dem FOODTRUCKER zulässig vereinbart. WAY.FOOD zieht weder Ansprüche des FOODTRUCKERS gegenüber dem Auftraggeber ein noch setzt es solche durch.
24.1 Storniert der FOODTRUCKER eine bezahlte Buchung, erhält der Auftraggeber eine vollständige Rückerstattung aller online gezahlten Beträge einschließlich der Plattformgebühr.
24.2 Wiederholte FOODTRUCKER-Stornos können zur zeitweiligen oder dauerhaften Sperrung des FOODTRUCKER-Marktauftritts führen (Karte, Suche, öffentliche Profilseite). Bereits bestehende Buchungen bleiben hiervon unberührt; der Backend-Zugang bleibt erhalten. Die Aufhebung der Sperrung erfolgt durch WAY.FOOD nach Klärung; Ziffer 12 und Ziffer 17.2 bleiben unberührt.
24.3 Eine darüber hinausgehende FOODTRUCKER-Strafgebühr ist in der aktuellen Phase nicht vorgesehen.
25.1 WAY.FOOD erkennt folgende Härtefallgründe an, die von der regulären Storno-Tabelle abweichen können:
25.2 Härtefall-Anträge werden manuell durch WAY.FOOD geprüft. Mögliche Ergebnisse: vollständiger Refund, 50-%-Refund mit 50-%-Gutschein für ein Re-Booking innerhalb von zwölf (12) Monaten, kostenfreies Re-Booking auf neues Datum oder Rückfall in die reguläre Storno-Tabelle bei unzureichendem Nachweis.
25.3 Bei FOODTRUCKER-Härtefall erhält der Auftraggeber unverzüglich eine vollständige Rückerstattung. Eine zunächst gegen den FOODTRUCKER angesetzte Konsequenz wird bei Anerkennung des Härtefalls zurückgenommen.
26.1 Solange eine Direktbuchung noch nicht bezahlt ist, läuft die Kommunikation zwischen Auftraggeber und FOODTRUCKER ausschließlich über den eingebetteten WAY.FOOD-Buchungs-Chat. Der Austausch von Telefonnummern, E-Mail-Adressen, URLs oder Messenger-Kontakten ist in dieser Phase unzulässig. WAY.FOOD blockt entsprechende Nachrichten automatisch.
26.2 Wiederholte Verstöße auf FOODTRUCKER-Seite führen zunächst zu einer schriftlichen Verwarnung, anschließend zu fortlaufenden Konsequenzen für die Plattzierung in den Suchergebnissen; bei Hartnäckigkeit ist eine Sperrung gemäß Ziffer 24.2 möglich.
26.3 Mit erfolgreicher Zahlung werden die Kontaktdaten der Parteien automatisch im Buchungs-Chat freigegeben. Ein direkter Austausch ist ab dann ausdrücklich erlaubt und für die Restzahlungs- und Anfahrts-Logistik üblich.
27.1 Auftraggeber können nach Durchführung des Events eine Bewertung des FOODTRUCKERS abgeben (Sterne-Skala 1–5, optional Freitext). Die Bewertung wird auf der öffentlichen FOODTRUCKER-Profilseite veröffentlicht.
27.2 Bewertungs-Erinnerungen werden vierzehn (14) Tage nach Event-Datum versandt; eine zweite Erinnerung folgt nach dreißig (30) Tagen, sofern noch keine Bewertung vorliegt.
28.1 Bei einer Löschung des Auftraggeber- oder FOODTRUCKER-Kontos (DSGVO Art. 17) bleiben bestehende Buchungs-Datensätze, Belege, Refund-Vorgänge und Bewertungen lesbar. Die anzeigerelevanten Daten (Name, Adresse, Paket-Inhalte) werden mit der Buchung als Snapshot gespeichert und sind auch nach Konto-Löschung für Buchhaltungs- und Anspruchszwecke verfügbar.
28.2 Im Übrigen bleibt Ziffer 17.4 unberührt: Stammdaten gelöschter Konten werden spätestens fünf (5) Jahre nach Sperrung endgültig gelöscht; Buchungs-bezogene Snapshots bleiben für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist erhalten.
29.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Braunschweig. Das Recht von WAY.FOOD, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
29.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen; die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleiben diese Vereinbarung im Übrigen und die unter ihrer Geltung geschlossenen Verträge wirksam und die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt. Vorstehendes gilt auch für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen nichtig sind oder werden.